Kopftuch, Kruzifix und Kippa – das gilt in den Schulen
In Eschenbach SG wehrten sich Eltern gegen eine Lehrerin, die Kopftuch trägt. Wie weit geht die Religionsfreiheit? Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.
Veröffentlicht am 21. Juli 2025 - 14:48 Uhr
Das Bundesgericht hat schon mehrfach zur Religionsfreiheit an Schulen geurteilt (Symbolbild).
Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und diese allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. So steht es in der Bundesverfassung. Doch die Religionsfreiheit kann – wie jedes Grundrecht – eingeschränkt werden.
Dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen?
Gemäss dem Bundesgericht müssen sich Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen «religiös neutral» verhalten. Darum entschied das Bundesgericht im Jahr 1997, dass es zulässig war, einer Lehrerin zu verbieten, während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen. Die Lehrerin zog das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Dieser wies die Beschwerde ab.
Dürfen Schülerinnen ein Kopftuch tragen?
Ja, das dürfen sie. Hier entschied das Bundesgericht also anders. Das Gericht begründete dies damit, dass es kein öffentliches Interesse an einem Verbot gebe und dass das Kopftuch den Unterricht nicht störe. Anders sieht es beim Schwimm- und beim Sexualkundeunterricht aus. Kinder dürfen nicht aus religiösen Gründen davon dispensiert werden. Diese Einschränkung der Religionsfreiheit erachtete das Bundesgericht als rechtens.
Darf im Klassenzimmer ein Kruzifix hängen?
Eigentlich nicht. Die religiöse Neutralität gilt auch in Bezug auf christliche Symbole. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1990 dürfen Schulbehörden nicht verlangen, dass in ihren Klassenzimmern Kreuze aufgehängt werden.
Dürfen Schüler an religiösen Feiertagen in der Schule fehlen?
Ja. Schülerinnen und Schüler dürfen an religiösen Feiertagen, etwa am Sabbat oder am islamischen Opferfest Eid al-Adha, freinehmen. Das gilt übrigens auch, wenn an diesem Tag eine Prüfung angesetzt ist.
Ist es zulässig, nach Geschlechter getrennte Schulen zu führen?
Wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt: Nein. Und: Erst kürzlich hat das Bundesgericht den geschlechtergetrennten Unterricht an einer öffentlichen Mädchensekundarschule in Wil SG für verfassungswidrig erklärt.
Gilt das auch für Privatschulen?
Nein. In der Schweiz gibt es katholische, evangelische und jüdische Privatschulen, die sich nicht an die religiöse Neutralität halten müssen. Aus religiösen Gründen können sie beispielsweise auch geschlechtergetrennten Unterricht abhalten. Die Kantone können den Privatschulen aber die Bewilligung verweigern. So verhinderte der Kanton Luzern eine Scientology-Schule. Zu Recht, wie das Bundesgericht später entschied.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 18. Juli 2025 veröffentlicht.
- Bundesverfassung: Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Bundesgericht: BGE 123 I 296
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Klage Nr. 42393/98
- Bundesgericht: BGE 116 Ia 252
- Bundesgericht: 2C_405/2022
- Bundesgericht: BGE 117 Ia 311
- Bundesgericht: BGE 134 I 114
- Bundesgericht: 2P.296/2002
3 Kommentare
Religion gehört nicht in den öffentlichen Raum. Diese soll man ausschliesslich nur bei sich zu Hause ausüben.
Dann müsste aber auch das Tragen von Halsketten mit Kreuz verboten werden, was aber etliche Lehrpersonen tragen... Warum wird das dann nicht verboten? Das Kopftuch wie auch das Kreuz ist ein optisches Accessoire, welches die Lehrpersonen aufgrund ihres Glaubens tragen wollen.
In der Schweiz gilt die Glaubens und Gewissensfreiheit. Gerade das ist der Punkt, bei dem alle anderen Gesetze, die das Kopftuch-tragen verbieten nichtig sind. UND was anderes, das Kopftuch ist NICHT spezifisch nur ein "Religiöses Symbol". Es ist auch schlicht und allein nur ein Kleidungsstück wie der BH, bei dem einige Frauen sich dazu Entscheiden ihn zu tragen und andere wiederum nicht. Das Kopftuch ist ein Schutz wie der BH und unterstützt die Frau bei ihrem dasein. Der "BH" kann nicht einfach verboten werden. Das nimmt der Frau die Freiheit (die Möglichkeit) sich zu schützen. Das Kopftuch wie auch die Entscheidung sich bedeckt zu halten zeugt von Bescheidenheit, Sittlichkeit, Selbstbestimmung und Freiheit. Auch in der Schweiz hat man früher ein Kopftuch getragen und sich bescheiden gekleidet, obwohl ..im Mittelalter und in den darauf folgenden Jahrhunderten gab es die Schweiz noch nicht aber dass tut nichts zur Sache. Auch Männer wussten sich zu benehmen und zu kleiden. Damals war es fremd so viel Haut zu zeigen. Es zeugte von Anstand, Sittlichkeit und Bescheidenheit sich bedeckt zu halten. Was leider mit der Zeit verloren ging. Die Frauen, Männer und Menschen von heute merken gar nicht dass ihnen ihre Freiheit genommen wird. Die Entscheidung wie man sich kleidet wird von anderen übernommen, indirekt. Die Menschen beeiflussen sich gegenseitig. Der Mensch will zur Gesellschaft gehören und nicht sich von ihnen abheben (will nicht anders sein). Sie haben Angst davor als ausgestossene behandelt zu werden. Sie bewerten einander abschätzig. Wenn einer mal bei warmen Wetter in langen Klamotten rumläuft, wird er schräg angesehen. Der Mensch ist ein Sklave der heutigen gesellschaftlichen Norm. Die geringste Andersartigkeit ist ein Verbrechen. Das einige andere Entscheidungen (eigene Entscheidungen) treffen wollen, passt ihnen nicht. Einige fühlen sich deshalb bedroht. Sie haben Angst vor Veränderungen. Sie haben Angst das ihre Entscheidung, die sie bereits getroffen und noch treffen werden, falsch sind und falsch sein werden. Ihre ganze Lebensweise wird in Frage gestellt. Sie haben das Gefühl was sie sich erarbeitet haben, war für die Katze, wenn das was sie kennen wirklich falsch ist. Jedoch ist nie etwas nur für die Katze. Alles was man in sich aufnimmt, lernt, eingesteht, falsch macht und korrigiert sind wertvolle Erfahrungen und nötige Schritte die einen selbst und auch anderen Menschen helfen und weiterbringen können. Nur durch diese Fehler und Fehlschägen und durch das eingestehen dieser, konnte der Mensch wachsen. Der Mensch muss über sich selbst hinaus wachsen. Sonst kann er keine Fortschritte erzielen. Es ist wichtig für den Menschen und die Menschheit das jeder wieder individuell wird. Er soll wieder eigene Entscheidungen treffen und eigene Meinungen haben dürfen. Erst durch Meinungsverschiedenheiten und verschiede Denkensweisen sind wir Menschen so weit gekommen. Es ist okay anders zu sein, es ist okay eine eigene Meinung zu bilden auch wenn sich diese von anderen unterscheidet. Es ist NICHT okay die Freiheit eines Menschen zu beschränken, nur weil dieser eine eigene Meinung hat und anderen Prinzipien folgt, die sich von deiner unterscheiden. Ein Mensch zu sein heisst eben eine eigene Meinungen zu haben. Wir sind nicht wie Tiere die ihren Instinkten nachgeben und ihrem Anführer, Partner oder Gefährte blind folgen. Der Mensch soll selber Entscheiden dürfen wie viel er von sich zeigen will und da gehören die Haare nunmal auch dazu. Das Rauben, der Freiheit zu entscheiden wie viel man trägt, wie gut man sich bedeckt und wie viel man von seiner Haut zeigen will, kann auch als Eindringung und Verletzung der Privatsphäre und Sexuelle Belästigung gesehen werden. Im übrigen gibt es auch im Christentum, Hinduismus und etc. das Kopftuch oder eine ähnliche Kopfbedeckung. Auch Kulturell ist es verbreitet. Es ist falsch das Kopftuch nur "Religiöses Symbol" darzustellen. Es ist wie gesagt nur ein Kleidungsstück und Kleidungsstücke da um ein Körperbereich zu bedecken, formen oder zu verstecken, wie der BH der die Nippel versteckt.