Trotz Verbot setzt Temu weiterhin auf umstrittene Marketingtricks
Auf der Website von Temu können Kunden mit Gewinnspielen Rabatte erspielen – obwohl der Bund eine ähnliche Marketingmethode des Onlinehändlers kürzlich untersagte.
Veröffentlicht am 7. August 2025 - 15:58 Uhr
Temu hat sich eigentlich verpflichtet, auf gewisse Marketingmethoden zu verzichten.
Auf Youtube, Instagram und Co. ist an Temu-Werbungen derzeit kein Vorbeikommen: Der chinesische Onlinehändler verspricht Kundinnen und Kunden ein Gratis-Tablet, wenn sie dem angegebenen Link auf die Temu-Website folgen. Dort ist ein Hütchenspiel aufgeschaltet, bei dem man verschiedene Rabatte freispielen kann.
Dabei handelt es sich allerdings nur um ein vermeintliches Glücksgewinnspiel – die Gewinnchance liegt nach mehreren Versuchen des Beobachters bei nahezu 100 Prozent. Die erspielten Rabatte gelten nur für eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Bedingungen. Das Ziel dürfte sein, die Kunden möglichst schnell zu einem Kauf zu bewegen.
Im April verpflichtete sich Temu, künftig auf Aufforderungen wie «Beeil dich!» oder «Fast ausverkauft!» zu verzichten
Einer ähnlichen Werbemasche hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vor kurzem Grenzen gesetzt, wie der Beobachter berichtete. Im April verpflichtete sich Temu, künftig auf Aufforderungen wie «Beeil dich!» oder «Fast ausverkauft!» zu verzichten. Das Seco untersagte auch den Gebrauch eines Glücksrads, mit dem sich Kundinnen und Kunden Rabatte erspielen konnten.
Konsumentenschutz: Hütchenspiel verstösst gegen Gesetz
«Die Intervention des Seco war nicht ausreichend», kritisiert Jan Liechti, stellvertretender Leiter Recht beim Konsumentenschutz. Das zeige die neue, besonders aggressive Temu-Kampagne mit vermeintlichen Gewinnspielen, bei denen Tablets und weitere Preise versprochen würden.
«Hütchenspiel und Glücksrad sind manipulative Designelemente, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.»
Jan Liechti, stellvertretender Leiter Recht beim Konsumentenschutz
«Statt eines Glücksrads wird nun eben ein Hütchenspiel eingesetzt. Beides sind manipulative Designelemente, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen», sagt Liechti.
Für das Seco scheint das kein Problem zu sein. Die Vereinbarung vom April 2025 thematisiere explizit das Glücksrad, schreibt es auf Anfrage. «Durch die Verwendung anderer Benutzeraktivitäten wird die Vereinbarung grundsätzlich nicht verletzt.» Man beobachte aber alle Entwicklungen und werde, wenn notwendig, Schritte ergreifen.
Temu selbst gibt sich wortkarg: Man prüfe den Vorgang, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit.
- Staatssekretariat für Wirtschaft, Medienmitteilung: Auf Intervention des Seco verbessert die Online-Plattform Temu ihre Webseite