Notdienst-Abzocker sind eine Plage, der offenbar nur schwer beizukommen ist. Seit Jahren warnen Medien – darunter auch der Beobachter – und Konsumentenschutzorganisationen vor dubiosen Handwerkern, die überrissene Preise für Notfall-Reparaturen verlangen. Über einen besonders dreisten Fall berichtete jüngst die «Berner Zeitung»: 7040 Franken sollte eine Kundin für die Instandstellung des verstopften Spülbeckens in der Küche bezahlen.

Der Monteur aus Basel hatte allerdings die Rechnung ohne die Berner Staatsanwaltschaft gemacht: Diese taxierte die Rechnung in einem Strafbefehl als Wucher und verurteilte den Handwerker zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen und einer Busse von 720 Franken. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Tipp Nummer 1: Vorsicht mit der Unterschrift 

Die Verurteilung wegen Wucher setzt voraus, dass der Täter eine Zwangslage des Opfers ausnützt. So steht es im Strafgesetzbuch. Das scheint sich in den Abzockerkreisen herumgesprochen zu haben. «Oft halten solche Handwerker den Leuten ein Blatt unter die Nase, auf dem diese bestätigen müssen, dass sie sich eben nicht in einer Zwangs- oder Notlage befinden. Da sollten beim Kunden sofort die Alarmglocken klingeln», sagt Beobachter-Beraterin Julia Gubler.

Ihr dringender Rat: niemals unterschreiben. Auch für die zivilrechtliche Rückforderung wegen Übervorteilung brauche es das Vorliegen einer Notlage. Unterschreibe man das Dokument, sei dieser Weg möglicherweise versperrt.

Tipp Nummer 2: Vorsicht bei der Google-Suche

Oft führt eine Google-Suche nur vermeintlich zu einer Fülle von Anbietern und einer Vielfalt von Angeboten, die man vergleichen könnte. Die Stiftung für Konsumentenschutz zeigt das am Beispiel der Firma Lacomech mit Sitz an der Badenerstrasse in Zürich. «Wer beispielsweise bei Google ‹Abflussreinigung Riggisberg› eingibt, erhält die Treffer rohrspezialist.ch, rohrteam.ch, rohr-reinigung24.ch, abflussreinigung24.ch, abflussverstopft24h.ch und sanitaerexpert24.ch», erklärt Konsumentenschutz-Jurist Lucien Jucker. Vermeintlich viel Auswahl.

Bloss: Alle diese Websites würden von der Lacomech AG betrieben. Die Handwerker reisen aus Zürich an und verrechnen die Fahrzeit. Neben der Lacomech AG gebe es zahlreiche weitere Firmen, die mit vermeintlich lokalen Websites auf Kundenfang gehen. Juckers Fazit: «Solche Firmen geben sich viel Mühe, in Suchmaschinen gut platzierte Websites zu unterhalten.» 

Tipp Nummer 3: Schon am Telefon nach den Kosten fragen

Ein Blick auf einen Eintrag der Reklamationszentrale zeigt: Es sind nicht eine Handvoll Internetadressen, die zur Lacomech führen, sondern deutlich mehr als 200. Lacomech-Kunden hätten sich über hohe Kosten, intransparente und überteuerte Rechnungen sowie über das Ausnützen einer Notsituation beklagt, heisst es bei der Reklamationszentrale. Als der Beobachter bei der Lacomech telefonisch um eine Stellungnahme bittet, verspricht ein Mann am anderen Ende der Leitung einen Rückruf – der aber nicht erfolgt.

Soll der Umgang mit Notfall-Handwerkern möglichst problemlos ablaufen, ist das Telefon dennoch das richtige Mittel: «Fragen Sie schon beim ersten telefonischen Kontakt nach den geschätzten Kosten und vereinbaren Sie wenn möglich einen Kostendeckel», rät SKS-Jurist Jucker. 

Tipp Nummer 4: Berücksichtigen Sie Suissetec-Mitglieder 

Unter Notfall-Handwerkern, die zu hohe Preise verlangen, leiden nicht nur die Kundinnen und Kunden, sondern auch der seriöse Berufsstand. «Solche ‹Fake-Handwerker› bringen das Image einer ganzen Branche in Verruf. Unsere Mitglieder wie auch wir als nationaler Verband ärgern uns über die Negativpresse», sagt Christian Brogli vom Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband Suissetec.

Der Verband hat deshalb gebäudetechniker24.ch aufgeschaltet. Die schweizweite Vermittlung von pikettdienstleistenden Profis sei gratis, Suissetec vermittle das Angebot ohne finanzielle Interessen. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt die Nutzung der Plattform: «Suissetec garantiert, dass die Website nur Mitglieder des Gebäudetechnikverbands vermittelt. Das Risiko, von unqualifizierten Abzockern über den Tisch gezogen zu werden, entfällt also», sagt Konsumentenschutz-Jurist Jucker.