Wenn er von der Arbeit heimkommt, setzt sich Zeljko Stanculovic hin, streichelt die Wange seines Sohnes, lässt sich von der Tochter aus dem Kindergarten erzählen. Doch die Idylle täuscht. Der 29-jährige Serbe leidet seit Geburt an Mikrozephalie, einer Behinderung, die seine Bewegungsabläufe stark einschränkt und ihm ein Leben in nahezu vollständiger Betreuung auferlegt. Er kann sich weder allein anziehen noch waschen oder zur Toilette gehen. Noch kümmern sich seine Eltern um ihn, beide seit den achtziger Jahren im Land und unlängst Schweizer Bürger geworden.

Jetzt will das Migrationsamt des Kantons Zürich Zeljko Stanculovic in sein Herkunftsland abschieben – auch wenn mehr als fraglich ist, ob seine Betreuung dort gewährleistet ist. «In Serbien habe ich keine Chance», sagt der junge Familienvater. «Dort dämmere ich in einem Zimmer für den Rest meines Lebens vor mich hin.»

Stanculovic wehrt sich deshalb für seinen Verbleib in der Schweiz. Nachdem die kantonale Sicherheitsdirektion Anfang April seinen Rekurs abgewiesen hat, liegt sein Fall nun beim Verwaltungsgericht.

Seit zwölf Jahren in der Schweiz

Stanculovics Geschichte zeigt einen beispiellosen Hindernislauf zwischen Staaten und Behörden. Ihren Anfang nimmt sie in einem serbischen Dorf unweit der Bezirkshauptstadt Jagodina. Dort wächst Zeljko bei seinen Grosseltern auf; die Eltern arbeiten in der Schweiz. Das geht so lange gut, bis die Grosseltern selber auf Betreuung angewiesen sind und es nicht mehr schaffen, sich um den Enkel zu kümmern.

Weil der mittlerweile 17-Jährige in Serbien keine weiteren Angehörigen mehr hat, erhält er 1999 eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Er lebt bei seinen
Eltern am Rand von Zürich, findet in der geschützten Werkstatt des «Züriwerks» Arbeit. Der Job verhilft ihm zu Tagesstruktur, zu Selbstwertgefühl, zu einem neuen sozialen Umfeld. Doch nach neun Jahren, im Herbst 2008, verweigert ihm das Migrationsamt plötzlich die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.

Was war passiert? Zeljko Stanculovic hatte im Frühling 2005 in seiner alten Heimat geheiratet und war bald Vater von zwei gesunden Kindern geworden. Nach Ansicht des Zürcher Migrationsamts kann er daher auch von seiner in Serbien lebenden Frau Snezana betreut werden. Stanculovic sieht das anders und legt beim Regierungsrat Rekurs ein. Denn eigentlich, so sein Plan, sollten seine Frau und die Kinder längst bei ihm in der Schweiz sein – bereits 2005 hatte er ein Gesuch um Familiennachzug gestellt, das aber auch nach über drei Jahren noch nicht behandelt war.

Das Hin und Her zerstört die Ehe

Gleichzeitig hat es in Stanculovics Ehe jedoch zu kriseln begonnen. Das lange Warten auf den Familiennachzug zermürbt die Ehefrau, sie hat genug davon, nur mit einem Besuchervisum in die Schweiz zu ihrem Mann einreisen zu können. Im Oktober 2009 wird auf ihre Initiative hin die Ehe geschieden. Kurz darauf erhält Stanculovic ein Schreiben des Migrationsamts: Weil er nun nicht mehr auf die Betreuung durch seine Ehefrau zählen kann, verlängert man ihm die Aufenthaltsbewilligung doch. Wenig später erhält er unverhofft gar eine Niederlassungsbewilligung.

Die familiären Probleme sind damit aber nicht gelöst. In Serbien nämlich ist die Exfrau zunehmend überfordert. In Telefongesprächen tönt sie an, sie könne die Kinder nicht länger allein aufziehen, immer wieder spricht sie davon, sie in ein Heim zu geben. Da schlägt Stanculovic vor, erneut zu heiraten – jetzt, wo er eine Niederlassungsbewilligung habe, klappe der Familiennachzug bestimmt einfacher. Im August 2010 sind die beiden, nur ein knappes Jahr nach der Scheidung, wieder Mann und Frau. Die Familie folgt Zeljko Stanculovic in die Schweiz, und bald besucht die Tochter Sladjana den Kindergarten.

«Unglaubhafte Schutzbehauptungen»

Anfang 2011 meldet sich einmal mehr das Migrationsamt: Es widerruft Stanculovics Niederlassungsbewilligung und weist ihn mitsamt Frau und Kindern aus. Diesmal werfen ihm die Behörden vor, er habe sie an der Nase herumgeführt. «Aus dem Ablauf der Ereignisse geht deutlich hervor, dass sich Zeljko Stanculovic während des laufenden Rekursverfahrens nur scheiden liess, um sich seinen weiteren Aufenthalt zu sichern», heisst es in der Verfügung.

Eine Scheinscheidung also? Zeljko Stanculovic weist den Vorwurf zurück. «Ich habe in die Scheidung eingewilligt, weil ich nachvollziehen konnte, dass meine Frau langsam die Nerven verlor – der Nachzug meiner Familie zog sich in die Länge, ich konnte ihnen kein richtiges Familienleben bieten», sagt er. Die erneute Heirat habe er dann vorgeschlagen, um den Kindern den Gang in ein Heim zu ersparen: «Ich liebe meine Kinder. Ich will, dass sie in einer intakten Familie aufwachsen.»

Für die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich sind das alles «unglaubhafte, konstruierte und nachgeschobene Schutzbehauptungen», schreibt sie im Rekursentscheid vom April. Stanculovics Anwältin Linda Keller dagegen hält den behördlichen Schluss auf eine Scheinscheidung für «sehr weit hergeholt». «Niemand konnte wissen, dass er so kurz nach einer Scheidung eine Niederlassungsbewilligung erhalten würde», sagt sie. Für Keller ist ein grosser Teil von Stanculovics Hindernislauf das Ergebnis einer behördlichen Überreaktion. «Der Fehler begann, als ihm das Migrationsamt 2008 die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängerte», sagt die Juristin. «Dazu fehlte jegliche Grundlage.»

Dass sich das Migrationsamt dennoch zu diesem Schritt entschloss, dürfte finanzielle Gründe haben. Stanculovic verdient im «Züriwerk» 290 Franken im Monat, kann seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft also nicht bestreiten – dafür erhält er IV-Zusatzleistungen in der Höhe von 2700 Franken und eine Hilflosenentschädigung von etwas über 1000 Franken. Bis 2008 bezog er zudem Sozialhilfe. «Ich habe den Verdacht, dass man sich diese Kosten sparen und ihn deshalb weghaben wollte», sagt Linda Keller. Dazu passt, dass Zeljko Stanculovic bereits heute keine IV-Zusatzleistungen mehr erhält, wegen «unklarer Aufenthaltsverhältnisse», wie es heisst – obwohl das Verfahren noch läuft und der Serbe daher sehr wohl noch über seine gültige Niederlassungsbewilligung verfügt.

Kellers Verdacht wird gestützt von Marc Spescha, Rechtsanwalt in Zürich und Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg. «Migrationsämter haben oft eine eiskalte wirtschaftliche Sicht», so die Erfahrung des Spezialisten für Asyl- und Ausländerrecht. Bei Zeljko Stanculovic zeige sich gar ein «furchtbarer behördlicher Krämergeist» – denn Fälle wie dieser seien selten. Es gebe nur wenige behinderte Ausländer, die in die Schweiz kämen, um von hier lebenden Familienangehörigen betreut zu werden.

Zwar könne man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine Betreuung durch seine Frau in Serbien möglich sein müsse, räumt Spescha ein, schliesslich gebe es eine eheliche Beistandspflicht. Man müsse aber bedenken, was dies im konkreten Fall bedeuten würde: Eine Frau muss ihren schwer handicapierten Mann betreuen, allein die Kinder aufziehen und gleichzeitig auch noch den Lebensunterhalt der Familie bestreiten – und dies in einem Land, in dem sie wenig Chancen hat, eine Arbeit zu finden. Speschas Urteil ist klar: «Einen behinderten Menschen, der seit zwölf Jahren in der Schweiz lebt, mitsamt Familie in eine solche Lage zu bringen ist absolut unverhältnismässig und verstösst gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens.»

«Ich tue, was ich kann»

Das Zürcher Migrationsamt sieht das anders. «Die Rückkehr nach Serbien wäre für Zeljko Stanculovic mit einer gewissen, aber nicht unzumutbaren Härte verbunden», heisst es in der Verfügung von Anfang Januar, in der Stanculovic die Niederlassungsbewilligung entzogen wurde. Im selben Dokument verteidigt das Amt ziemlich unverblümt den Entscheid von 2008, Stanculovics Aufenthaltsbewilligung nach dessen Heirat nicht mehr zu verlängern: «Angesichts des Umstands, dass Zeljko Stanculovic in erheblichem Masse Sozialhilfe beziehen musste, wurde die Verhältnismässigkeit seiner Wegweisung bejaht.»

Zeljko Stanculovic wartet nun auf das Urteil des Verwaltungsgerichts. Und hofft, mit seiner Familie in der Schweiz bleiben zu können, die ihm in den vergangenen zwölf Jahren zur Heimat geworden ist. «Langsam macht mich der Gedanke kaputt, dass man mich bloss als Kostenfaktor betrachtet und mich darum weghaben will», sagt er. «Ich tue, was ich kann: Ich arbeite, ich verhalte mich anständig, ich versuche, ein guter Familienvater zu sein. Aber ich kann nun einmal nichts dafür, dass ich nicht selber für mich sorgen kann.»