Doppelbesteuerungsabkommen

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Veröffentlicht am 17. März 2020 - 10:40 Uhr

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – kurz: Doppelbesteuerungsabkommen DBA – abgeschlossen. In diesen Abkommen regeln die Länder untereinander, welcher Staat in bestimmten Fällen Steuern erheben darf, wenn aufgrund der jeweiligen Steuergesetze beide dazu berechtigt wären. Die wichtigsten Abkommen betreffen die Einkommen von natürlichen Personen oder die Gewinne von juristischen Personen. Teilweise regeln sie auch die Vermögens- oder Kapitalsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Damit will man vermeiden, dass eine Person für die gleiche Sache zweimal besteuert wird.

In Fällen, für die kein solches Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann es durchaus zu einer gewissen doppelten Steuererhebung kommen.

Zusätzlich hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen abgeschlossen. Ein Teilaspekt in diesen Abkommen ist der gegenseitige automatische Informationsaustausch AIA zwischen den Steuerbehörden dieser Staaten. Es betrifft Bankkonten sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Die Finanzinstitute müssen die Daten ihrer ausländischen Kunden erheben und den Steuerbehörden ihres Landes melden. Die Steuerbehörden leiten dann die Daten an die entsprechenden Steuerämter im Domizilland der Bank- und Versicherungskunden weiter. Mit diesen Massnahmen will man die Steuerhinterziehung bekämpfen.