Rechtslexikon

Pfandbrief


Veröffentlicht am 2. März 2020 - 16:38 Uhr

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Pfandbriefe sind mehrfach gesicherte Anleihen zur Finanzierung von hypothekarisch gedeckten Krediten. Sie gelten als mündelsicher. Die Ausgabe von Pfandbriefen ist im Pfandbriefgesetz vom 25. Juni 1930 geregelt. In der Schweiz können zwei Institute solche Pfandbriefe ausgeben: die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG und die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG.

Pfandbriefe werden wie Obligationen als Wertpapiere ausgegeben. Die Pfandbriefinstitute leihen das Geld dann an ihre Mitgliedsbanken, welche damit ihren Kunden ausschliesslich Hypotheken gewähren dürfen. Nebst dem Pfandbriefinstitut haften auch die entsprechende Mitgliedsbank, die mit dem Kapital finanzierte Liegenschaft und der Hypothekarschuldner dafür.

Durch die vierfache Sicherheit sind Pfandbriefe für Anleger eine sehr sichere Anlagemöglichkeit. Sie wird auch von Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften genutzt, um das vorhandene Anlagevermögen auf lange Frist sicher zu investieren.

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