Vorerbe

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen


Veröffentlicht am 11. März 2020 - 12:27 Uhr

Als Vorerben bezeichnet man eine Person, die eine Erbschaft oder einen Teil davon zuerst erhält und sie zu einem späteren Zeitpunkt (meist beim Tod) einem Nacherben ausliefern muss. So kann der Erblasser nicht nur bestimmen, wer unmittelbar nach ihm in den Genuss der Erbschaft gelangen soll, sondern auch, wohin das Erbe danach gehen soll. Der Vorerbe ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Sicherstellung für die Erbschaft zu leisten – so soll garantiert werden, dass der Nacherbe seinen Anteil auch erhält. Der Erblasser kann den Vorerben allerdings auch von der Sicherstellungspflicht befreien. In diesem Fall erhält der Nacherbe nur noch den Überrest, falls ein solcher vorhanden ist. Solche Regelungen werden oft gewählt, wenn sich im Nachlass eine Liegenschaft befindet und der Erblasser erreichen will, dass diese in der Familie bleibt.
Im Volksmund wird der Begriff «Vorerbe» manchmal auch als Synonym für «Erbvorbezug» verwendet.

Mehr zu Erbvorkehrungen bei Guider

Im ZGB steht, welche Hinterbliebenen wie viel erben. Das Gesetz lässt aber auch Raum für eine Abänderung dieser Regeln via Testament, Ehe- und Erbvertrag zu. Guider bietet Beobachter-Abonnenten hilfreiche Vertragsvorlagen und erklärt die gesetzlichen Pflichtteile beim Erben anhand von praktischen Merkblättern.

Checken Sie Ihr Testament!

Wollen Sie sicher sein, dass Ihr Testament gültig, klar und vollständig ist? Im «Testament-Check» von Guider analysieren Expertinnen und Experten aus dem Beobachter-Beratungszentrum Ihre Dokumente und beraten Sie zu möglichen Änderungen.