Das isch Strub
Lügen ist ok! (manchmal)
Beim Vorstellungsgespräch wird man kräftig ausgehorcht. Manchmal zu kräftig. Beobachter-Rechtsexperte Patrick Strub sagt, welche Fragen künftige Arbeitgeber stellen dürfen – und welche nicht.
Patrick Strub
und Beobachter Online
, aktualisiert am 26. Juli 2018 - 18:34 Uhr
Eine unerwartete Frage kann Bewerber beim Interview aus dem Konzept bringen. Beobachter-Abonnenten können sich mit der Checkliste «Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch» optimal auf das Interview einstellen und erfahren zudem, bei welchen heiklen Fragen ein so genanntes Notwehrrecht der Lüge gilt.