Wann man im Bewerbungsgespräch flunkern darf
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Nicht immer muss man im Vorstellungsgespräch ehrlich antworten.
Veröffentlicht am 28. August 2025 - 08:42 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie auf bestimmte Fragen im Vorstellungsgespräch nicht ehrlich antworten möchten.
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Ein Vorstellungsgespräch steht an. Muss ich auf jede Frage ehrlich antworten?
Grundsätzlich schon.
Aber: Bei gewissen Fragen darf man auch ganz legal lügen.
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Wann muss ich ehrlich sein?
Auf alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit der offenen Stelle stehen, muss man ehrlich antworten.
Wenn es zum Beispiel um Ausbildung, Arbeitserfahrung und berufliche Ziele geht, darf man nicht flunkern. Auch Fragen zu Lücken im Lebenslauf und Beweggründen zum Stellenwechsel muss man sich gefallen lassen.
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Und wann darf ich lügen?
Sobald die potenzielle Chefin oder der HR-Angestellte persönlich wird und die Frage nichts mit der Stelle zu tun hat.
Dazu gehören zum Beispiel Fragen zu Familienplanung, Glauben, privaten Hobbys oder zum allgemeinen Gesundheitszustand. Hier geht es zur kompletten Checkliste.
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Wie flunkere ich elegant?
Wichtig ist vor allem, sich gut auf das Gespräch vorzubereiten.
Am besten überlegt man sich schon vorher, wie man auf unangenehme oder gar unzulässige Fragen antworten möchte. Dann kann man ruhig und selbstbewusst reagieren – und, wenn nötig, lügen. Man kann aber auch freundlich mit der Gegenfrage kontern, was die Frage mit der offenen Stelle zu tun hat.
Weitere Tipps für die Vorbereitung liefert der Beobachter-Artikel «Vorstellungsgespräch: Das erwartet Sie im Job-Interview».
So viel für heute
Viel Glück beim Gespräch!
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