Es ist der 5. Mai 2017, 23.50 Uhr. Mike Wanner* fährt auf der A7 Richtung Kreuzlingen TG. Weil er austreten muss, biegt er auf den Rastplatz Kefikon-Süd ein. Dort findet gerade eine Polizeikontrolle Verkehrskontrolle Was sind meine Rechte? statt. Der 25-jährige Sachbearbeiter beantwortet die Fragen der Beamten ehrlich. Er habe Bier getrunken, fühle sich aber fit. Und er sei Epileptiker und nehme deswegen regelmässig Medikamente.

Der Polizist protokolliert, der Automobilist rieche nach Alkohol Alkoholkontrolle Wie viel Promille liegen drin? . Und hält weitere Auffälligkeiten fest: «Trockener Mund, blinzelt immer wieder.» Der Lenker zittere und wirke unruhig, seine Pupillenreaktion sei sehr träge. Wegen angeblicher Fahrunfähigkeit wird ihm der Ausweis auf der Stelle entzogen. Der Verdacht: Fahren in angetrunkenem Zustand und unter Medikamenteneinfluss.

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Mike Wanner muss zur Blut- und Urinuntersuchung. Resultat: 0,41 Promille. Im Blut finden sich auch die Wirkstoffe der Epilepsie-Medikamente. Wanner muss in dieser Nacht mit dem Taxi nach Hause. «Ich dachte, ich bekäme das Billett in den nächsten Tagen zurück. Es war ja jetzt bewiesen, dass ich nicht zu viel getrunken hatte.»

Plötzlich ein Strafbefehl

Doch es kommt alles anders. Die Justiz ermittelt, das Strassenverkehrsamt leitet eine Untersuchung ein. Wanner fragt nach, will seinen Ausweis zurück – ohne Erfolg. Anfang Juli teilt ihm das Amt schriftlich mit, der Ausweis werde ihm mit Frist ab 5. Mai für drei Monate entzogen. Mitte September folgt der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Mike Wanner wird wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen. Dafür soll er eine bedingte Geldstrafe erhalten, dazu eine Busse von 800 Franken. Mit den Verfahrenskosten lautet die Rechnung auf 2500 Franken.

Jetzt schaltet Wanner einen Anwalt ein. Der ficht den Strafbefehl an und macht geltend, die Untersuchung sei mangelhaft geführt worden, es gebe Fehler in der Beweisführung und Widersprüche in den Akten. Sein Klient habe während der Polizeikontrolle starken Harndrang verspürt, darum sei er zittrig und unruhig gewesen. Ausserdem gebe es für eine negative Wechselwirkung von Bier und Medikamenten keine stichhaltigen Beweise. Die Behörden gehen auf die Einwände des Rechtsvertreters nicht ein.

Nach neun Monaten Recht bekommen

Im Februar 2018 kommt es zur Verhandlung. Das Bezirksgericht spricht Mike Wanner frei. Er erhält eine Entschädigung von 5000 Franken; mit dem Geld sind die Anwaltskosten gedeckt. Zudem bekommt er 290 Franken Schadenersatz, unter anderem für die Taxikosten. Das Billett hatte ihm das Strassenverkehrsamt Anfang August wieder ausgehändigt.

Der Rechtsanwalt sagt: «Der Fall zeigt: Wenn man einmal in der Mühle ist, kommt man nicht so einfach wieder raus.» Mike Wanner kann nicht verstehen, warum er den Ausweis nicht früher zurückerhielt. «Das steht im Widerspruch zum Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung, finde ich.»

Die Auswertung von Urin- und Blutproben dauere mitunter mehrere Wochen, sagt Ernst Fröhlich, Abteilungsleiter beim Thurgauer Strassenverkehrsamt. Solange nicht klar sei, ob ein Autofahrer eine Gefahr für andere darstelle, sei das Amt verpflichtet, den Ausweis zurückzubehalten. In diesem «etwas speziellen Fall» habe die Klärung aller offenen Fragen halt einfach so lange gedauert. Und nein – eine Entschädigung dafür sei vom Gesetz nicht vorgesehen.

 

*Name geändert

Rechtsratgeber
Checkliste «Stellungnahme zu Administrativmassnahme»

Lassen Sie die Frist zur schriftlichen Stellungnahme nicht verstreichen, wenn Ihnen das Strassenverkehrsamt mit einer Busse oder gar einem Ausweisentzug droht. In der Checkliste «Stellungnahme zu Administrativmassnahme» erfahren Beobachter-Mitglieder wie sie taktisch am besten vorgehen.

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