Ein paar Maulwurfshügel sind alles, was vom Waldstreifen geblieben ist. Fritz Keller nennt sie seine «stummen Zeugen». Der gelernte Förster zeigt auf den Boden unter seinen Füssen. «Er ist nach wie vor voller Leben. Perfekt für den insektenfressenden Maulwurf. Denn bis vor ein paar Jahren wuchs hier gesunder Wald.» Der Kanton sah das anders.

Keller steht an der Grenze seiner Waldparzelle in Mandach AG. Wald und Holz sind seine Leidenschaft. Mehrere Hektaren Ackerfläche erstrecken sich vor ihm, hinter ihm werfen die mächtigen Baumkronen des Nebleten-Walds Schatten. Dazwischen liegen die Maulwurfshügel, auf einem leer gerodeten Wiesenstück, knapp drei Aren gross. Es ist dieser Fleck Erde, für den sich der pensionierte Förster mit der Abteilung Wald des Kantons Aargau angelegt hat.

Der Fleck war einmal ein Waldrand wie aus dem Bilderbuch. Er gehört Fritz Kellers Nachbar, einem Landwirt aus Leuggern AG. Bis 2011 blühten hier unter dem Kronendach von Kellers Bäumen Stauden und Sträucher. Es wuchsen Hagebuchen, Schwarzdorn, Holunder, kleine Fichten und ein paar «Krüppeli-Eichen». Dann schnitt der Nachbar mit seinem Kreiselmäher alles weg.

Lebensraum zerstört

«Gestrüpp und Dornen, mehr war das aus landwirtschaftlicher Perspektive wohl nicht. Für einen Bauern eine Sauerei, die aufgeräumt gehört», sagt Keller und führt mit raschem Schritt durch sein eigenes Waldstück. Unter einer Holzbeige zeigt er auf ein riesiges Nest grosser Waldameisen. «Was mein Nachbar da weggemäht hat, war vielfältiger Lebensraum und Behausung von Insekten, Reptilien, Vögeln und Nagern.»

Holzschlag auf Waldboden ist in der Schweiz verboten, also meldete Keller die Rodung beim Revierförster. Ohne Anzeige einigte man sich darauf, dass der Landwirt als Ersatz Schwarzdorn, Kreuzdorn und Schneeball pflanzen muss. Doch nur zwei Jahre später waren die Sträucher wieder weg. Was einmal Wald war, ist zur kahlen Wiese geworden. Gekümmert hat es niemanden – ausser Fritz Keller.

2019 definierte der Kanton Aargau in seinem Waldgesetz neu, wo der Wald anfängt und wo er aufhört. Obwohl in jeder Waldausscheidung seit den 1940er-Jahren der Wald fünf bis zehn Meter über die Parzellengrenze in die Parzelle des Landwirts ragte, hörte er im neuen Waldgrenzenplan exakt auf der Parzellengrenze auf. Waldrand war plötzlich landwirtschaftlicher Boden und die Rodung von wertvollem Ökosystem somit legal.

Fritz Keller erhob sofort Einsprache. «Ich tat es nicht für mich. Meinem Wald macht es wenig aus, ob er an eine Wiese oder an Sträucher und Büsche grenzt. Ich habe die Einsprache für die Natur gemacht.»

«Es kann doch nicht sein, dass heute vor lauter Bewirtschaftung keine drei Meter Natur mehr Platz haben.»

Fritz Keller, pensionierter Förster

Bei der Einspracheverhandlung und Begehung ging es im vergangenen September darum, zu beweisen, dass das Wiesenstück Wald gewesen war. Schwierig, denn der Kahlschlag des Nachbarn war gründlich. Sogar die Wurzelstücke der Sträucher und Bäume hatte er vor zehn Jahren ausgegraben. Überreste mit Jahresringen, mit denen man auf das Alter der Vegetation hätte schliessen können, gab es keine mehr.

Einsprache abgewiesen

Gemäss Gesetz gilt nur Bewuchs als Wald, der älter ist als 15 Jahre. Auch auf historischen Luftaufnahmen konnte man wegen des starken Kronenwuchses von Fritz Kellers Bäumen nicht sehen, ob darunter schon lange vor 2011 eine Waldhecke gewachsen war. Und die zahlreichen Waldausscheidungen, die den kleinen Fleck seit bald 80 Jahren als Wald ausweisen, sind nicht rechtsverbindlich. Der Kanton wies Kellers Einsprache deshalb ab. Der Wald, der keiner mehr war, durfte keiner sein.

Nur gerade 2,2 bis 4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Talzone sind ökologisch wertvolle Flächen. So steht es in einem kürzlich publizierten Bericht der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz. Intakte Waldränder zählen dazu. Sie vernetzen verschiedenste Lebensräume und sind das Zuhause für eine Vielzahl von Arten. Doch gerade im Landwirtschaftsgebiet müssen diese Strukturen laut der Akademie der Naturwissenschaften oft einem Ordnungsbedürfnis oder einer bequemen Bewirtschaftung von Ackerland weichen.

Leises Verschwinden von Waldrändern

Der benachbarte Landwirt wollte keine Stellung nehmen. Marcel Murri von der Abteilung Wald des Kantons Aargau sagt, dass keine objektiven Beweise vorliegen, dass es sich bei dem Wiesenstück vor der Rodung um Wald gehandelt habe. Auch hätte Fritz Keller gegen den Entscheid Beschwerde führen können.

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«Ich hätte weiterkämpfen können. Aber die Prozesskosten wären mir bei einer Abweisung allein angelastet worden.» Keller blickt von seinem Wald auf das benachbarte Feld. Mit seiner Einsprache hat er wenig bewirken können, doch er will unbequem bleiben.

«Ähnlich still und leise verschwinden in der ganzen Schweiz wertvolle Waldränder, Hecken oder Stehgewässer.» Der Landwirtschaft sei der grüne Daumen abhandengekommen. Kanton und Bund unternehmen nichts, findet Keller, der sein Naturverständnis vom Grossvater, einem Bauern, mitbekommen hat. «Es kann doch nicht sein, dass heute vor lauter Bewirtschaftung keine drei Meter Natur mehr Platz haben.»