Die Vorsorgeuntersuchung beim Arzt oder der Service fürs Auto beim Garagisten sind sinnvolle Routinemassnahmen – helfen sie doch, Krankheiten früh zu erkennen oder sicher auf der Strasse unterwegs zu sein. Gleiches gilt für Gebäude. Auch hier braucht es regelmässige Kontrollen, damit langfristig keine Probleme entstehen. Denn die Behebung von zu spät entdeckten Bauschäden kann den Eigentümer teuer zu stehen kommen. Gute Pflege hingegen verlängert die Lebensdauer der Bauteile. Dabei sollte man dem Zustand von Regenrinne, Fensterläden und Co. nicht nur bei einer in die Jahre gekommenen Liegenschaft Beachtung schenken. Auch bei Neubauten können schon nach kurzer Zeit erste Unterhaltsarbeiten anfallen.

Jährliche Kontrollgänge durchs Eigenheim sind deshalb ratsam. Die Zeit nach dem Laubfall im Herbst bietet sich als passender Moment für den Gebäude-Check an. Dabei wird jeder Bereich des Hauses einzeln unter die Lupe genommen – von den Dachabläufen und Schächten im und rund ums Haus über den Putz an der Aussenfassade bis hin zu den Silikonfugen in Küche und Bad (siehe Box weiter unten «Was jährlich überprüft werden sollte»).

Selber machen oder Serviceabo?

Einen gewissen Kenntnisstand vorausgesetzt, kann man die Kontrollen am Gebäude selbst durchführen. Wer keine Zeit hat oder es sich nicht zutraut, schliesst am besten einen Servicevertrag ab. Dachdecker, Heizungs- und Sanitärinstallateure oder Rohrreinigungsfirmen haben für ihre jeweiligen Bereiche passende Abonnemente im Angebot.

Wenn man defekte Stellen findet, müssen diese bald repariert werden, um Folgeschäden zu verhindern. Allerdings eignen sich nicht alle Reparaturarbeiten für Laien. «Während der Hausbesitzer einfachere Unterhaltsarbeiten wie das Wechseln von Filtern oder die Entkalkung von Armaturen selber machen kann, ist bei anspruchsvolleren Arbeiten Fachwissen gefragt», sagt Daniel Huber vom Hausverein Schweiz. Er empfiehlt, bei Unsicherheiten auf alle Fälle Experten beizuziehen Elektroinstallation So trifft Sie nicht der Schlag . Die Beratungsstelle des Vereins bietet den Mitgliedern etwa professionelle Beratung für Unterhaltsfragen vor Ort an.

Merkblatt «Serviceverträge» bei Guider

Schliesst man einen Servicevertrag ab, verschafft einem das ein wenig mehr Sicherheit. Doch nicht in allen Fällen macht ein solcher Sinn. Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Serviceverträge», welche Vorkommnisse bei Geräten gerne mal ausgeschlossen werden und worauf bei der Vertragslaufzeit und der Kündigung geachtet werden sollte.

Erhalten oder ersetzen

Um die Unterhaltsarbeiten im Gesamten zu überblicken und besser planen zu können, sollten sich Haus- und Wohnungsbesitzer mit der durchschnittlichen Lebensdauer der einzelnen Bauteile auseinandersetzen. Denn diese altern ungleich schnell.

Auch die notwendigen Arbeiten für den Erhalt oder Ersatz fallen sehr unterschiedlich aus: Sie reichen von präventiven Massnahmen in kurzen Zeitabständen bis hin zu umfangreicheren Arbeiten, die nur alle 10 oder 20 Jahre anfallen. So ist etwa nach 15 Jahren der Austausch der meisten Haushaltsgeräte fällig. Ölbrenner und Gasheizung sind zu diesem Zeitpunkt ebenfalls am Ende ihrer Lebensdauer, und Wandoberflächen Heimwerken Hand anlegen wie die Profis sowie ein Teil der Bodenbeläge benötigen üblicherweise eine Auffrischung.

Der erste Eindruck zählt

Den Gebäudeunterhalt sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, wenn der Verkauf des Hauses geplant ist. In diesem Fall wechselt aber die Perspektive: Im Vordergrund steht dann nicht mehr der langfristige Erhalt der Liegenschaft, sondern es geht darum, sie optisch in einem guten Zustand zu präsentieren. «Der erste Eindruck einer Liegenschaft ist entscheidend für den Verkaufserfolg, denn die Käufer lassen sich oft stark vom Gefühl leiten», sagt Daniel Huber.

So könnte etwa der Neuanstrich von Zimmern, der Austausch eines verschlissenen Bodens oder die Reinigung der Fassade helfen, die Liegenschaft in einem guten Licht zu präsentieren. Hingegen sollte man wenn möglich auf allzu grosse Investitionen verzichten. So ist es etwa nicht sinnvoll, die angejahrte Heizung auszuwechseln, und auch der aufwendige Ersatz einer alten Küche lohnt sich kaum, denn die neuen Besitzer möchten hier lieber freie Hand haben.

Checkliste «Instandstellung Wohneigentum für Verkaufsbesichtigung» bei Guider

Wollen Sie, dass Ihr Eigenheim bei der Besichtigung einen guten Eindruck macht? Beobachter-Abonnenten erhalten mit der Checkliste «Instandstellung von Wohneigentum für die Verkaufsbesichtigung» eine kleine Hilfe, worauf fremde Augen gerne achten.

Rechtzeitig Geld auf die Seite legen

Eine gute Planung allein reicht aber für den Unterhalt eines Gebäudes nicht. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Bereitstellung der finanziellen Mittel. Dabei kann man sich auch von seiner Hypothekarbank unterstützen lassen Haus renovieren Woher das Geld für den Umbau nehmen? : «Zusammen mit dem Kunden beleuchten wir alle Aspekte wie die zu erwartenden Kosten, mögliche Finanzierungsquellen und steuerliche Auswirkungen», sagt Deborah Fürstenberger, Leiterin Produktmanagement Hypotheken und Firmenkredite bei der UBS.

Grundsätzlich rechnen Banken bei neuen oder frisch sanierten Objekten mit jährlichen Rücklagen in der Höhe von einem Prozent des Kaufpreises. Bei einem Einfamilienhaus, das 800'000 Franken gekostet hat, sollten jährlich also 8000 Franken zur Seite gelegt werden. Davon verwendet man zwei Drittel für die Begleichung der Nebenkosten (zum Beispiel Anschlussgebühren, Versicherungen ) sowie den laufenden Unterhalt. Der andere Drittel dient grösseren Anschaffungen und Renovationsarbeiten. Bei unrenovierten Altbauten hingegen reicht ein Prozent oft nicht aus, um für alle Fälle finanziell gewappnet zu sein. «Wenn das Gebäude einen grossen Sanierungsbedarf hat, muss man die Höhe der nötigen Rückstellungen individuell festlegen», sagt Deborah Fürstenberger.

Um die Übersicht über die zurückgestellten Gelder zu behalten, richtet man am besten ein separates Bankkonto ein. Für den laufenden Unterhalt und die Nebenkosten eignet sich ein Privatkonto. Die Rücklagen für grössere Unterhaltsarbeiten wiederum kann man auf einem besser verzinsten Säule-3a-Konto anlegen. Die Einzahlungen darauf kann man zudem vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Wichtig zu wissen: Ein Bezug von Geldern für Investitionen ins Eigenheim ist nur alle fünf Jahre möglich. Deshalb sollten Arbeiten, die man aus dem 3a-Konto finanziert, entsprechend gebündelt werden.

Was jährlich überprüft werden sollte
  • Dach: Gekieste Flachdächer von Pflanzenwuchs befreien. Fremdmaterial aus Dachwasserabläufen, Dachrinnen und Fallrohren entfernen. Kittfugen und die Blitzschutzanlage kontrollieren. Bei Dachziegeln auf Risse achten.
  • Fassade: Verputzte Fassaden auf Beschädigungen und Abplatzungen überprüfen. Fenster und Fugen kontrollieren.
  • Leitungen: Kanalisations- und Sickerleitungen prüfen, bei Bedarf durchspülen. Nicht frostsichere Wasserleitungen vor dem Winter entleeren.
  • Sanitäranlagen: Armaturen und Boiler zirka alle fünf Jahre entkalken. Waschmaschine, Tumbler und Geschirrspüler prüfen, Kittfugen bei Badewannen, Duschen und im Bereich des Spülbeckens auf undichte Stellen absuchen.
  • Heizung: Die Anlage sollte vor jeder Heizperiode durch Experten gewartet werden.
  • Lüftung: Filter von Komfortlüftungen wechseln.
  • Küche: Dampfabzugfilter wechseln, Kittfugen im Spritzwasserbereich kontrollieren.
Weitere Infos
  • www.hausinfo.ch: Portal für Hausbesitzer mit Infos auch zu Unterhalt und Sanierung
  • www.hausverein.ch, www.hev-schweiz.ch: Portale der beiden grossen Vereine für Hauseigentümer mit Beratungsdienstleistungen zu Unterhalt und Erneuerung
  • www.kub.ch: Die Fachleute der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater helfen bei der Planung von Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten
Buchtipp
Der Weg zum Eigenheim
Buchcover Der Weg zum Eigenheim
Checkliste «Lebensdauer und Pflege von Bauteilen» bei Guider

Nach wie vielen Jahren sollte man eine Hausfassade wieder streichen? Was ist die durchschnittliche Lebensdauer eines Parkettbodens? Und wie sieht es bei elektrischen Anlagen aus? Beobachter-Abonnenten erfahren mehr dazu in der Checkliste «Lebensdauer und Pflege von Bauteilen» und wie sie sich richtig um den Unterhalt kümmern.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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