Diese Versicherungen brauchen Sie
1. Bauzeitversicherung
2. Bauherrenhaftpflicht
3. Bauwesen­versicherung

Bei Renovationen und Umbauten kann viel passieren: Der Bautrockner löst einen Brand aus, ein Ziegel löst sich und fällt auf das neue Auto des Nachbarn, das Gerüst stürzt ein und beschädigt Fenster und Fassade des Hauses. Solche Schäden kosten schnell viel Geld. Gegen diese Gefahren gibt es spezielle Versicherungen: die Bauwesen-, die Bauzeit- sowie die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Obwohl sie ähnliche Namen tragen, schützen sie vor unterschiedlichen Dingen.

Alle drei Versicherungen empfehlen sich auch, wenn es um kleinere Renovationen geht – etwa den Einbau einer neuen Küche, einer neuen Heizung oder die Auffrischung des Innern. Zwar ist das Haftungsrisiko gegenüber Dritten dann gering, ebenso die Gefahr, das eigene Haus zu beschädigen: Die Statik ist nicht betroffen, es werden keine Aushubarbeiten gemacht, ein Gerüst ist nicht nötig.

Aber jedes Bauvorhaben ist unberechenbar – wenn sich zum Beispiel zeigt, dass eine herausgerissene Wand eine tragende Funktion hatte, oder wenn Baumaterial ausserhalb der gesicherten Baustelle auf dem Trottoir gelagert wird und sich ein Fussgänger verletzt. Zudem sind die Prämien im Vergleich zu den hohen Versicherungssummen sehr tief. Deshalb empfiehlt es sich, bei Umbauten in jedem Fall eine Bauwesen- und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Bauzeitversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und muss deshalb nur benachrichtigt werden.

1. Bauzeitversicherung

Wenn der Bautrockner einen Brand auslöst, springt die Bauzeitversicherung ein – so heisst die Gebäudeversicherung während der Bauzeit. Sie ist in allen Kantonen ausser Genf, Tessin, Wallis und in Teilen von Appenzell Innerrhoden obligatorisch. Melden Sie der Versicherung das Bauvorhaben unbedingt schon vor Beginn der Arbeiten. Die Kosten, die zusätzlich zur bestehenden Police entstehen, liegen in der Regel unter 100 Franken.

2. Bauherrenhaftpflicht

Wenn beim Umbau ein Ziegel das Auto des Nachbarn verbeult, haften Sie als Bauherr – unabhängig davon, ob Sie selber die Dellen verursacht haben oder ein Handwerker. Den Schaden bezahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese kann bereits in der Privathaftpflichtversicherung inbegriffen sein: in der Regel dann, wenn die Bausumme 100'000 Franken nicht übersteigt, der Versicherte selbst in der Liegenschaft wohnt und es höchstens drei Wohnungen im Haus gibt.

Fragen Sie beim Versicherer nach und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Bauvorhaben gedeckt ist. Wenn die Privathaftpflichtversicherung nicht genügt, lohnt es sich, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Einmalige Kosten bei einer Bausumme über 100'000 Franken: 200 bis 400 Franken.

3. Bauwesenversicherung

Wenn beim Umbau das Gerüst einstürzt und die Fassade beschädigt, zahlt die Bauwesenversicherung. Diese muss man separat abschliessen, in der Regel mit einem Zusatz für bestehende Bauten. Fragen Sie Ihren Architekten Haus sanieren mit Architekt Wie die Kosten im Blick behalten? oder Bauführer, ob er bereits eine solche Versicherung hat. Es ist üblich, dass alle am Bau Beteiligten gemeinsam eine Bauwesenversicherung abschliessen und sich die Prämien teilen.

Auch der Handwerker profitiert davon, weil in seiner eigenen Haftpflichtversicherung viele Schadensfälle ausgeschlossen sind – dort springt die Bauwesenversicherung ein. Achten Sie darauf, dass Sie Feuer nicht doppelt versichern. Einmalige Kosten bei einer Bausumme von 20'000 Franken: 250 bis 500 Franken.

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