Beobachter: Herr Griffel, viele Grundeigentümer, deren Land rückgezont wurde, haben das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Als Staatsrechtler muss Sie das schmerzen.
Alain Griffel: Es überrascht mich nicht. Denn das grundlegende Problem ist, dass die Entschädigungen für die Landbesitzer nicht geregelt sind. Im Moment wird die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes auf dem Buckel der Grundeigentümer ausgetragen.


Greift das Gesetz deshalb nicht?
Seit den 1960er-Jahren gibt es das Konstrukt der materiellen Enteignung, wenn Grundeigentum nicht entzogen, sein Wert aber erheblich geschmälert wird. Das kommt hier zur Anwendung. Es ist aber ungeeignet, um grossflächig Bauzonen zu verkleinern. Ich bin kein Freund von gesetzgeberischer Hyperaktivität, aber das Parlament hat es verpasst, eine taugliche Problemlösungsstrategie auszuarbeiten.


Was konkret ist das Problem?
Rückzonungen werden nur bei einer materiellen Enteignung entschädigt. Dabei gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip. Entweder es wird voll entschädigt oder gar nicht. Dazwischen gibt es keine Abstufungen. Ausser in Extremfällen wissen deshalb weder Grundeigentümer noch Behörden, ob eine Rückzonung zu entschädigen ist. Für alle ist klar, dass ein Grundstück in Zentrumsnähe, das voll erschlossen ist, bei einer Rückzonung entschädigt werden muss. Und eines, das in der Peripherie irgendwo am Hang liegt, eher nicht. Dazwischen liegen die allermeisten Fälle, bei denen es nicht so eindeutig ist. Gewissheit hat man erst, nachdem man die Gerichte bemüht hat. Das ist für alle Seiten unbefriedigend.


Was schlagen Sie vor?
Die Lösung ist primär Aufgabe des Gesetzgebers. Das Parlament muss jetzt dringend aufwachen und aktiv werden. Es braucht gesetzliche Kriterien, nach denen eine Abstufung der Entschädigung vorgenommen werden könnte. Als Kriterien kann ich mir beispielsweise den Erschliessungsgrad des Grundstücks vorstellen, den Zusammenhang mit dem überbauten Gebiet, die Lärmbelastung oder besondere Baubeschränkungen.

«Das Parlament hat es verpasst, eine taugliche Lösung auszuarbeiten.»

Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich

Einige Kantone gehen aktiv gegen die Zersiedelung vor und sprechen Rückzonungen aus. Bringt das nichts?
Es ist ihr gesetzlicher Auftrag, die Zersiedelung einzudämmen. Vielleicht gelingt es tatsächlich, punktuell überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern, aber grossflächig wird das kaum möglich sein. Es würde mich nicht überraschen, wenn auch Kantone wie Luzern, die mutig voranschreiten, nach fünf bis zehn Jahren resigniert aufgeben. Ich gehe davon aus, dass viele Rückzonungsentscheide vor Bundesgericht landen werden. Das ist bei der jetzigen Ausgangslage kaum anders möglich.


Ist das neue Raumplanungsgesetz gescheitert?
Wegen der aktuellen rechtlichen Situation wird seine Umsetzung behindert. Wenn sich nichts ändert, wird sie auch in 20 Jahren noch unbefriedigend sein. Es ist ein Murks. Man versucht, mit einer Nagelschere einen Garten umzugraben. Besser sollte man Geld in die Hand nehmen, um wirklich gegen die Zersiedelung vorzugehen und die staatlichen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aus der Welt zu schaffen. Ich sage nicht, das wird ein Sonntagsspaziergang, aber zumindest transparenter und gerechter.


Wäre das noch bezahlbar?
Ich glaube, dass die aktuelle Umsetzung mindestens genauso teuer wird und erst noch schlechter. Die Behörden haben auch hier versagt. Obwohl es das Raumplanungsgesetz seit 1980 eigentlich verlangt, wurden die riesigen Einzonungsgewinne der letzten 40 Jahre nicht abgeschöpft und gingen zu 100 Prozent an die Eigentümer, die über Nacht zu Millionären wurden. Das Geld ist also weg, und was noch kommt, ist sehr bescheiden. Denn in Zukunft wird viel weniger eingezont. Auch darum entscheidet das Bundesgericht momentan sehr restriktiv und spricht kaum Entschädigungen aus.

Zur Person

Alain Griffel, 57, ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. Er ist auf Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht spezialisiert.

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