So vermeiden Sie Unfälle beim Heimwerken
Jeden Tag verletzen sich in der Schweiz rund 125 Menschen im Haushalt. Dabei liessen sich viele Unfälle vermeiden.
Veröffentlicht am 24. Oktober 2025 - 06:00 Uhr

Ist der Strom abgestellt und der Stand sicher? Oft sind es einfache Regeln, die schwere Unfälle verhindern können.
Eine wahre Geschichte – passiert vor gut 30 Jahren. Ein junger Mann, Rockmusiker, lange Haare, steht über einer Bohrmaschine gebeugt. In einem Sekundenbruchteil geschieht es: Ein Haarbüschel gerät durch die Lüftungsschlitze in die auf Vollgas laufende Maschine, wickelt sich um die Antriebswelle, die Bohrmaschine knallt an den Kopf. Stille. Der junge Mann kann sich nicht vom Gerät befreien, ohne das Haarbüschel abzuschneiden. Darum legt er sich – mit Bohrmaschine am Kopf – aufs Sofa vor den TV und wartet auf seine WG-Mitbewohnerinnen. Vielleicht können sie seine Frisur retten.
Der junge Mann hatte Glück. Es hätte ihm auch die Haare inklusive Kopfhaut ausreissen können. Tatsächlich gehen nicht alle Heimwerker-Unfälle derart glimpflich aus. Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) verletzen sich in der Schweiz jährlich rund 46’000 Menschen beim Heimwerken – also gut 125 täglich. Am häufigsten sind offene Wunden an den Händen sowie Augenverletzungen.
«Ungeduld ist die Hauptursache für Gefahr beim Heimwerken», sagt Roland Grädel, Berater Haus und Produkte bei der BfU. Noch schnell dieses oder jenes machen, dann findet man die Schutzbrille gerade nicht und denkt: «Kommt schon gut.» Der Rat von Roland Grädel: «Genügend Zeit für die Planung und Vorbereitung nehmen.» Lieber solle man die Arbeit auf morgen verschieben, damit man heute im Baumarkt noch die fehlende Schutzausrüstung oder die passenden Werkzeuge kaufen kann.
Lange Haare zusammenbinden
Gerade weil so viele Unfälle beim Heimwerken passieren – und in den vergangenen zehn Jahren sogar noch deutlich zunahmen –, haben die BfU und die Suva Mitte dieses Jahres die Plattform Machs-richtig.ch lanciert. Dort finden sich diverse Infos zu Ausrüstung, Werkzeugen und dazu, wie man sich vor Unfällen schützen kann.
Die wichtigsten Tipps gemäss BfU:
- Schutzausrüstung tragen,
- standfeste Leiter/Trittleiter verwenden,
- Bedienungsanleitung lesen,
- bei Arbeiten im Freien mit elektrischen Geräten einen FI-Schutzschalter benutzen,
- Kleidung tragen, die sich nicht verfangen kann und
- lange Haare zusammenbinden.
Hätte sich der junge Mann mit der Bohrmaschine vor rund 30 Jahren doch nur daran gehalten.
Heimwerkerinnen und Heimwerker, die an ihren Haaren, Fingern oder ihrer Gesundheit hängen, sollten folgende Empfehlungen beherzigen.
- Schutzbrille: Je nach Art der Arbeit benötigt man eine seitlich geschlossene Schutzbrille, die gegen Splitter, Staub oder Chemikalien schützt.
- Handschuhe: Solide, gut sitzende Handschuhe sind bei Arbeiten mit scharfen und kantigen Materialien unverzichtbar. Beim Umgang mit Chemikalien müssen die Gummihandschuhe entsprechend resistent sein.
- Arbeitsschuhe: Rutschfeste, gut sitzende Schuhe sind beim Heimwerken ein Muss. Beim Umgang mit schweren Sachen Sicherheitsschuhe mit Schutzkappe für die Zehen benutzen.
- Gehörschutz: Viele Maschinen verursachen gehörschädigenden Lärm. Ein Gehörschutz ist hier Pflicht.
- Atemschutzmaske: Beim Umgang mit giftigen Gasen und Dämpfen, Staub oder Rauch sollte eine Atemschutzmaske getragen werden.
- Maschinen: Betriebsanleitungen inklusive Sicherheitshinweise sollten vor der Benutzung genau studiert und die Geräte nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
- Werkzeug: Das verwendete Werkzeug muss in einwandfreiem Zustand sein.
- Konzentration: Nie unter Zeitdruck arbeiten und stets genügend Pausen einlegen.
- Ordnung: Den Arbeitsbereich aufgeräumt und übersichtlich halten. Elektrokabel so führen, dass man nicht darüber stolpert oder sie beschädigt.
Die Sturzgefahr minimieren
Gerade der Punkt «Ordnung» ist nicht zu unterschätzen. «Die Hälfte aller Heimwerker-Unfälle sind Stürze», sagt Grädel von der BfU. Weil sich das Kabel auf dem Boden gekringelt hatte, eine Kiste im Weg stand oder der Hocker, auf dem man balancierte, umgekippt ist. Zu Letzterem gilt: Möglichst immer eine stabile Leiter oder einen soliden Klapptritt verwenden.
Und wenn Arbeiten in grosser Höhe anstehen, etwa der Baumschnitt oder die Reinigung der Dachrinne, sollte man sich zweimal überlegen, ob man dieser Aufgabe gewachsen ist und sich auch adäquat sichern kann. Beim geringsten Zweifel: die Arbeit den Profis überlassen.
Und dann gibt es ja noch die Heimwerker, die schon mit der einfachsten Arbeit überfordert sind: Mit Bohrmaschine am Kopf liegt der Rockmusiker noch immer auf dem Sofa, als seine WG-Mitbewohnerinnen zwei Stunden später heimkehren. Ungläubige Blicke, kurze Stille, Riesengelächter, saudoofe Sprüche. Und statt zu helfen, wird zuerst die Polaroidkamera gezückt. Schliesslich, nach einigem Rumgeschraube an der Bohrmaschine, wird klar: mein Haarbüschel, meine Frisur – beides nicht zu retten.
Hände weg von diesen Arbeiten!
Egal, wie versiert die Heimwerkerin oder der Heimwerker ist: Es gibt Arbeiten, die auch sie nicht ausführen dürfen. Gesetze und Vorschriften regeln Folgendes:
- Trinkwasser: Die Vorschriften des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) sind bezüglich Trinkwasserleitungen scharf. Kein Wunder: Trinkwasser gilt als Lebensmittel, und falsch installierte Leitungen können zur Keimbildung und damit zu gesundheitlichen Problemen führen. Bei entsprechenden Installationen dürfen deshalb nur Fachleute Hand anlegen. Schon mit der Montage eines neuen Wasserhahns bewegt man sich eigentlich im Graubereich.
- Abwasser: Bei Eingriffen ins Abwassersystem wird es schnell heikel, denn Veränderungen daran benötigen oft eine Baubewilligung. Als Laie sollte man daher vorgängig einen Profi beiziehen, der sich mit sämtlichen Vorschriften auskennt.
- Strom: Wo Laien am Stromnetz im Eigenheim herumwerkeln dürfen, regelt die Niederspannungs-Installationsverordnung des Bundes. Zulässig sind nur Arbeiten an Leitungen, die durch einen FI-Schutzschalter mit maximal 30 Milliampere Absicherung geschützt sind. Diese Installationen müssen anschliessend von einer Fachperson mit Kontrollbewilligung abgenommen werden.
- Gas: Gasleitungen inner- und ausserhalb eines Gebäudes dürfen gemäss SVGW nur von entsprechend ausgebildeten und geprüften Fachleuten installiert oder verändert werden. Das gilt bereits für die Verbindung zwischen Ventil und Gaskochherd.
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