Ja, wenn alle anderen Miteigentümer zustimmen. Sonst wird es mühsam. Das Zivilgesetzbuch erlaubt zwar grundsätzlich, aus dem Miteigentum auszutreten. Aber das darf nicht zur Unzeit geschehen: Sie dürfen die anderen Miteigentümer nicht auf dem falschen Fuss erwischen. Wenn Ihr Austritt für die anderen eine «übermässige Belastung» oder einen «erheblichen Nachteil» bringt, müssen Sie bleiben. Was das genau heisst, hängt vom konkreten Einzelfall und allen Umständen ab.

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Miteigentümer überzeugen

Falls Sie miteinander keine Lösung finden, könnten Sie klagen – dann muss ein Gericht entscheiden. Doch ein Prozess ist nicht nur teuer und aufreibend, sondern dauert auch lang. Vielleicht so lang, dass die Ölheizung inzwischen ihren Geist aufgibt.

Versuchen Sie darum lieber, die Miteigentümer zu überzeugen, auf ein nachhaltiges Heizsystem umzusteigen. Es gibt viele gute Argumente – insbesondere, wenn die Heizung ohnehin bald saniert werden muss. Wer auf ein nachhaltiges Heizsystem umsteigt, kann nicht nur von Förderbeiträgen und Steuerabzügen profitieren, sondern auch von tieferen Kosten.

Qualifiziertes Mehr reicht aus

Dabei genügt es wahrscheinlich, die Mehrheit der Nachbarn auf Ihre Seite zu ziehen. Denn wertsteigernde Massnahmen, die zu einem modernen Ausbau führen, zählen zu den sogenannt «nützlichen baulichen Massnahmen». Dazu gehört auch die Installation einer Erdsonde. Sofern die Nutzungs- und Verwaltungsordnung nichts anderes vorsieht, reicht dafür nach Gesetz das qualifizierte Mehr. Die Mehrheit der Miteigentümerinnen muss also zustimmen, die zugleich auch die Mehrheit der Anteile am Miteigentum besitzt.

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