Ja – zumindest wenn im Mietvertrag der Posten «Hauswartung» als Nebenkosten vereinbart ist. Schauen Sie also zunächst im Mietvertrag nach, ob das bei Ihnen der Fall ist. Wenn nicht, fehlt es ohnehin an einer Grundlage dafür, dass man Ihnen Hauswartkosten verrechnen darf.
Wenn Hauswartung unter den Nebenkosten vereinbart ist, schulden Sie den Betrag grundsätzlich. Es ist nicht unüblich und auch rechtlich zulässig, dass Mieter, die zugleich die Hauswartung übernommen haben, selbst auch noch Hauswartkosten über die Nebenkosten tragen müssen.
Das erscheint auf den ersten Blick vielleicht widersprüchlich oder gar stossend, denn faktisch finanzieren Sie Ihren Lohn zumindest teilweise selbst. Doch die anderen Parteien im Haus kommen ja ebenfalls für die Hauswartkosten auf. So reduziert sich Ihre Miete unter dem Strich.
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Hilfe, Nebenkosten! So prüfen Sie, ob die Nachforderung gerechtfertigt ist.
Quelle: Brightcove
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