Ja – zumindest wenn im Mietvertrag der Posten «Hauswartung» als Nebenkosten vereinbart ist. Schauen Sie also zunächst im Mietvertrag nach, ob das bei Ihnen der Fall ist. Wenn nicht, fehlt es ohnehin an einer Grundlage dafür, dass man Ihnen Hauswartkosten verrechnen darf.

Wenn Hauswartung unter den Nebenkosten vereinbart ist, schulden Sie den Betrag grundsätzlich. Es ist nicht unüblich und auch rechtlich zulässig, dass Mieter, die zugleich die Hauswartung übernommen haben, selbst auch noch Hauswartkosten über die Nebenkosten tragen müssen.

Mehr für Sie
 
 
 
 
 
 

Das erscheint auf den ersten Blick vielleicht widersprüchlich oder gar stossend, denn faktisch finanzieren Sie Ihren Lohn zumindest teilweise selbst. Doch die anderen Parteien im Haus kommen ja ebenfalls für die Hauswartkosten Mietrecht Fauler Hauswart - was kann ich tun? auf. So reduziert sich Ihre Miete unter dem Strich.

3 Tipps: Nebenkosten

loading...

Hilfe, Nebenkosten! So prüfen Sie, ob die Nachforderung gerechtfertigt ist.

Quelle: Brightcove

Mehr zu Nebenkosten bei Guider

Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Diskussionen. Bei Guider erfahren Beobachter-Abonnenten im Detail, wie sie die Abrechnung mithilfe eines Merkblatts überprüfen können und wie sie bei Beanstandungen am besten vorgehen.

Buchtipp

Mietrecht

Was Mieter in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten wissen müssen

Mehr Infos

Cover Mietrecht
Quelle: Beobachter Edition
«Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox»
Jasmine Helbling, Redaktorin
Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox
Der Beobachter Newsletter