Das hängt davon ab, wie schlimm es ist. Falls Sie die Viecher ohne grösseren persönlichen oder finanziellen Aufwand selber beseitigen können, gehört das zu Ihren Aufgaben. Natürlich dürfen Sie trotzdem einen Kammerjäger aufbieten – müssen ihn aber selber bezahlen.

Das müssen Sie auch, wenn der Vermieter beweisen kann, dass Sie das Ungeziefer selber eingeschleppt haben und dabei Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Dieser Beweis dürfte jedoch nur schwer zu erbringen sein, zumal sich kaum feststellen lässt, wie die Schädlinge den Weg ins Haus gefunden haben.

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Buchtipp
Mietrecht
Mietrecht

Ansonsten könnte es sich beim Schädlingsbefall in der Mietwohnung rechtlich tatsächlich um einen Mangel handeln, den der Vermieter auf seine Kosten beheben muss.

Wenn er nichts unternimmt, können Sie ihm androhen, den Mietzins zu hinterlegen – mit dem Beobachter-Musterbrief. Ab Ihrer Meldung und solange die Plage anhält, können Sie grundsätzlich eine Reduktion des Mietzinses verlangen.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Mietmängel»

Laut Art. 256 OR ist die Vermieterin verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäss gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie im Merkblatt «Rechte des Mieters bei Mängeln», wie Sie sich wehren können, wenn die Vermieterin ihren Pflichten nicht nachkommt.

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