Ja, Sie haften. Hauptmieter stehen gegenüber Vermietern in der Pflicht, auch wenn sie den Schaden nicht selbst verursacht haben. Das heisst aber nicht automatisch, dass Ihre Haftpflichtversicherung einspringen muss. Die Haftpflichtversicherung eines Hauptmieters erbringt normalerweise keine Leistungen, wenn ein Untermieter einen Schaden verursacht hat. Das heisst: Als Hauptmieter haften Sie, ohne den Schaden auf Ihre Versicherung wälzen zu können.

Es gibt aber Konstellationen, in denen Untermieter mitversichert sind. Das ist möglich, wenn Sie mit dem Untermieter in einer Wohngemeinschaft leben und eine Familienversicherung abgeschlossen haben, die ihn explizit als mitversicherte Person erwähnt.

Sie sehen also am besten in Ihrer Versicherungspolice nach, wer alles versichert ist.

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Bei einem Sachschaden kommt schnell die Frage auf: Wer haftet und wer zahlt? Sind zusätzlich Personen involviert, kann es noch teurer werden. Beobachter-Abonnenten erfahren bei Guider, was man zur Privathaftpflichtversicherung wissen sollte.

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Norina Meyer, Redaktorin
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