Bis vor Bundesgericht wurde schon geklagt wegen zu lauter Wärmepumpen – oft noch bevor sie überhaupt aufgestellt worden sind. Denn nach wie vor eilt den Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWWP) ein schlechter Ruf voraus: Die Nachbarschaft befürchtet Lärmimmissionen durch den Betrieb. Zu Recht?

«Es ist tatsächlich immer noch ein Thema – auch wenn es heute nur noch einige wenige Anlagen betrifft», sagt Stephan Peterhans, Geschäftsführer der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS). Der Verband wolle keine unzufriedenen Hausbesitzer – deshalb sei es schon richtig, dem Lärmaspekt genügend Beachtung zu schenken.

Nicht zuletzt auch deshalb, da LWWP mit jährlich rund 20000 verkauften Geräten gut 40 Prozent aller neu installierten Heizungen ausmachen. Der Experte möchte aber auch klargestellt haben: «Bei einer richtig geplanten und installierten Anlage stellt der Schall heute kein Problem mehr dar.»

Je billiger, umso lauter

Lärmquellen bei LWWP können die Ventilatoren, der Verdampfer (Wärmetauscher) und die Ein- und Auslassöffnungen für die Luft sein. Wenn sich diese Komponenten alle im Freien befinden, sind die Lärmemissionen für die Nachbarschaft und einen selbst grösser als bei Anlagen, die im Keller stehen und nur Lüftungsöffnungen zu den Lichtschächten haben.

Der grundsätzliche Rat von Peterhans: nicht auf superbillige Internetangebote hereinfallen – die Kostenersparnis beim Gerät gehe eben meist auch zu Lasten des Schallschutzes. «Das ist wie beim Föhn: Der billige, kleine Reiseföhn macht auch mehr Lärm als der grosse, teurere.»

Wie laut die Geräte verschiedener Hersteller sind, ist auf einer Liste des Wärmepumpen-Testzentrums der Ostschweizer Fachhochschule ersichtlich – die Werte gehen von 45 bis 75 Dezibel. Schon mit der Wahl eines leisen Geräts kann also einiges erreicht werden.

Gemäss Lärmschutzverordnung darf der Geräuschpegel im Planungswert in einer Wohnzone bei geöffnetem Fenster nicht mehr als 55 Dezibel (Tag) beziehungsweise 45 Dezibel (Nacht) betragen. Gut zu wissen: Mit jeder Verdoppelung des Abstands von Nachbars Fenster zur LWWP nimmt der Schalldruckpegel um 6 Dezibel ab: 2 m = –6 dB, 4 m = –12 dB, 8 m = –18 dB. Eine Reduktion um 10 Dezibel entspricht einer Halbierung der subjektiven Lärmbelastung.

Die Positionierung einer LWWP ist also massgebend: Sie muss so weit weg von den Nachbarn stehen wie möglich, ausserdem sollten sich keine schallreflektierenden Flächen in der Nähe befinden.

Rat von der Fachperson lohnt sich

Für die Planung einer LWWP, zu der auch die Suche nach dem optimalen Standort gehört, sollte man eine Fachperson engagieren, die sich die Situation unbedingt vor Ort anschauen muss, rät Stephan Peterhans. Diese kenne auch die richtige Dimensionierung von Komponenten wie den Wetterschutzgittern der Luftkanäle und des Verdampfers – denn wenn diese zu klein sind, führt das zu mehr Strömungsgeräuschen und also zu mehr Lärm.

Auch um die Baubewilligung mit dem dort erforderlichen Lärmschutznachweis wird sich die Fachperson kümmern. Doch Achtung – selbst wenn alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind, ist man vor Ungemach nicht sicher. Etwa wenn ein Nachbar Beschwerde wegen «Nichterfüllung des Vorsorgeprinzips» einreicht.

Das Vorsorgeprinzip besagt, dass Emissionen wie Lärm so weit zu begrenzen sind, wie dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. «Juristenfutter» nennt es Stephan Peterhans von der FWS.

Denn: «Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob etwas wirtschaftlich tragbar ist?» Deshalb rät er, im Zweifelsfall schon während der Planung die nötigen zusätzlichen Massnahmen vorzusehen – wie etwa eine Schallschutzhaube für das Gerät oder eine Schallschutzwand. Ganz günstig ist dies aber nicht: Die Ausgaben für eine Schallschutzhaube können laut Peterhans bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Dafür erspart es einem möglicherweise viel Ärger – oder den Gang vor Gericht.

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