Gekündigt ohne Krankentaggeld – was nun?
Ich habe gerade meinen Job gekündigt. Und jetzt bin ich unerwartet schwer krank geworden. Was bedeutet das nun? Mein Ex-Chef hat keine Krankentaggeldversicherung.
Veröffentlicht am 25. Juni 2025 - 06:00 Uhr
In Ihrer Lage ist die rechtliche Situation leider schlecht. Wenn jemand in der Schweiz seinen Job selbst kündigt, führt eine Krankheit nicht zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist. Die Anstellung endet nach Ablauf der Frist. Danach muss der Arbeitgeber keinen Lohn mehr bezahlen.
Anders sähe die Lage aus, hätte der Chef eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Oft zahlt die auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Taggelder aus, wenn eine versicherte Person selbst gekündigt hat. Was konkret gilt, regeln die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Nur einige Gesamtarbeitsverträge schreiben eine vor.
Wenn Sie eine neue Anstellung antreten, aber nicht arbeiten können, muss der neue Arbeitgeber Ihnen in den ersten drei Monaten gar keinen Lohn zahlen. Ausserdem darf er Ihnen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist trotz Ihrer Krankheit kündigen. Der Kündigungsschutz bei Krankheit beginnt erst nach Ablauf der Probezeit.
Welche Optionen bleiben?
Falls Sie keine neue Anstellung in Aussicht haben, können Sie sich arbeitslos melden. Sie erhalten aber nur während 30 Tagen Taggelder. Der Grund: Wenn Sie krank sind, gelten Sie als nicht vermittelbar. Um längerfristig Arbeitslosentaggelder beziehen zu können, müssen Sie aber vermittelbar sein. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für Personen, die bei der IV angemeldet sind und in einer leidensangepassten Tätigkeit mindestens 20 Prozent arbeiten können.
Als letztes Auffangnetz bleibt dann nur noch die Sozialhilfe. Um Sozialhilfe beziehen zu können, müssen Sie zuerst von Ihrem Vermögen leben. Sozialhilfe erhalten Sie in den meisten Kantonen erst, wenn Sie Ihr Vermögen bis auf 4000 Franken aufgebraucht haben. Sie sind leider wirklich zum ungünstigsten Zeitpunkt krank geworden.
Wird ein Angestellter krank, muss er der Versicherung alle nötigen Informationen liefern. Ansonsten riskiert man, keine Leistungen zu erhalten. Doch welche Stellen müssen im Abklärungsverfahren bevollmächtigt werden und welche nicht? Unter «Krankentaggeldversicherung und Datenschutz» erhalten Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten Tipps, wie Gesundheitsdaten richtig behandelt werden sollten.
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