Ja, nach Hause schicken durfte man Sie schon. Weil Sie aber regelmässig im Betrieb arbeiten und fix für eine Schicht eingeplant waren, haben Sie Anspruch auf Lohn. Rechtlich schulden Sie dem Arbeitgeber nämlich nur das «Zurverfügungstellen» Ihrer Arbeitskraft. Wenn er sie nicht annimmt, ist das «Annahmeverzug». Er schuldet den vollen vereinbarten Lohn, ohne dass Sie die ausgefallene Arbeitszeit nachholen müssten.

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Fachleute sind sich aber uneinig, wie es aussieht, wenn Arbeitsausfälle mit Corona begründet sind. Klärende Gerichtsentscheide fehlen. Da es um eine Ausnahmesituation geht und viele Betriebe ums Überleben kämpfen, lohnt es sich wohl nicht immer, den Lohn für einzelne ausgefallene Stunden einzufordern. Viele Betroffene erhalten ohnehin Kurzarbeitsentschädigung Kurzarbeit Ihre Rechte bei reduzierter Arbeitszeit .

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