Hitze im Büro – was ist zumutbar?
Trotz Sonnenstoren und morgendlichem Durchlüften wird es im Büro häufig über 30 Grad. Kann der Chef verlangen, dass wir den Ventilator selber bezahlen?
Nein, das darf er nicht verlangen. Die Raumtemperatur muss der Art der Arbeit angepasst werden und darf der Gesundheit nicht abträglich sein. So steht es in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz.
Konkret werden bei Büroarbeit oder sitzender Tätigkeit im Sommer Temperaturen bis maximal 26 Grad und im Winter zwischen 21 und 23 Grad empfohlen. Bei körperlicher Arbeit, je nach Schwere, 16 bis 21 Grad.
Wenn in Ihrem Fall regelmässig Temperaturen von über 30 Grad erreicht werden, liegt dies über den von den Behörden empfohlenen Werten. Es wäre somit Sache des Arbeitgebers, für Kühlung zu sorgen und einen Ventilator zu finanzieren.
Leistung nimmt bei Hitze ab
Wenn der Arbeitgeber nicht für ein angemessenes Raumklima sorgt, können Sie sich ans kantonale Arbeitsinspektorat wenden. Diese Behörde wacht über die Einhaltung der arbeitsgesetzlichen Schutzbestimmungen und muss aktiv werden, wenn ihr gemeldet wird, dass ein Arbeitgeber den Gesundheitsschutz missachtet.
Dass der Arbeitgeber für angenehme Temperaturen sorgt, ist übrigens in seinem eigenen Interesse. «Heisse Tage können sich auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit auswirken», schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft in einem Merkblatt zum Thema. Bei einer Innentemperatur um die 30 Grad ist somit mit einer Leistungseinbusse zu rechnen.
Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber besser motiviert, für Kühlung zu sorgen, wenn Sie ihn mit diesen Fakten konfrontieren. Ausführliche Informationen finden Sie in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz; beachten Sie die Ausführungen zu Art. 16 «Raumklima».
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals Anfang Juli 2015 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.
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1 Kommentar
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