Viele Arbeitslose finden nicht so schnell eine Beschäftigung, die ihre Arbeitslosigkeit beenden würde, sondern höchstens – aber immerhin – eine Möglichkeit für einen Zwischenverdienst – also einen Job, der ihnen weniger einbringt, als das ihnen zustehende Arbeitslosentaggeld. Welche Vorteile ergeben sich daraus? Und was ist dabei zu beachten?

Vorteil 1: Mehr Einkommen

Mit einem Zwischenverdienst können Sie Ihre finanzielle Situation aufbessern: Zusammen mit der Entschädigung der Arbeitslosenversicherung Jobverlust Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? erzielen Sie in aller Regel mehr, als wenn Sie nur das Arbeitslosentaggeld erhalten würden. Dies aufgrund der sogenannten Kompensationszahlungen der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenkasse zahlt Ihnen dann etwas vereinfacht gesagt den für Sie üblichen Ansatz von 70 bzw. 80 Prozent der Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und Ihrem früheren versicherten Verdienst. Ein Stellensuchender, der vor der Arbeitslosigkeit 5000 Franken verdiente und nun einen Zwischenverdienst von 1800 Franken erzielt, hat beispielsweise pro Monat 540 Franken mehr im Sack.

Rechenbeispiel 1 (etwas vereinfacht)

52-jähriger Arbeitsloser, der bei der letzten Festanstellung 5000 Franken verdiente und nun per Zwischenverdienst 1800 Franken erzielt, was einem orts- und berufsüblichen Ansatz entspricht. Der Mann hat keine Unterstützungspflichten, daher erhält er als Taggeld 70 Prozent seines letzten Verdienstes Arbeitslosengeld Warum weniger als 70 Prozent des letzten Lohns? . Hier die Auswirkungen aufs Einkommen:

 

Versicherter Verdienst CHF 5000
abzüglich Zwischenverdienst - CHF 1800
Zwischentotal CHF 3200
Kompensationszahlung (= 70% von Zwischentotal) CHF 2240
plus Zwischenverdienst + CHF 1800
Total Einkommen CHF 4040
Total Einkommen CHF 4040
Taggeld ohne Zwischenverdienst (= 70% von Versicherter Verdienst) CHF 3500
Mehrverdienst dank Zwischenverdienst CHF 540

Es gilt aber: Hände weg von Dumpinglöhnen! Zwischenverdienste, die nicht orts- und berufsüblich entschädigt werden, müssen Sie nicht annehmen.

Wer es trotzdem tut, handelt sich Nachteile ein. Denn die Arbeitslosenkasse rechnet dann nicht das tatsächlich erzielte Einkommen an, sondern eine höhere, angemessene Entschädigung – auch wenn Sie diese gar nicht erzielt haben. Würde im obigen Beispiel der Zwischenverdienst von 1800 Franken als nicht orts- und berufsüblich eingeschätzt und von der Kasse deshalb zum Beispiel auf 2900 Franken angehoben, ergäbe sich sogar ein Minderverdienst.

Buchtipp
Arbeitsrecht
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Rechenbeispiel 2 (etwas vereinfacht)

So würde die Rechnung aussehen, wenn der effektiv erzielte Zwischenverdienst von 1800 Franken nicht als orts- und berufsüblich eingeschätzt würde und die Kasse den Betrag deshalb zum Beispiel auf 2900 Franken anhebt:

 

Versicherter Verdienst CHF 5000
abzüglich orts-berufsüblicher Zwischenverdienst - CHF 2900
Zwischentotal CHF 2100
Kompensationszahlung (= 70% von Zwischentotal) CHF 1470
plus Zwischenverdienst + CHF 1800
Total Einkommen CHF 3270
Total Einkommen CHF 3270
Taggeld ohne Zwischenverdienst (= 70% von Versicherter Verdienst) CHF 3500
Minderverdienst wegen Zwischenverdienst - CHF 230

Zeitrahmen: Über 45-Jährige sowie Arbeitslose, die Kinder unter 25 unterstützen müssen, erhalten die Kompensationszahlungen während der gesamten Rahmenfrist; alle übrigen höchstens ein Jahr lang.  Danach gibt es nur noch Differenzzahlungen (Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und dem Arbeitslosentaggeld, welches Sie ohne Zwischenverdienst erhalten würden). Ab dann an fährt man finanziell mit oder ohne Zwischenverdienst genau gleich gut.

Rechenbeispiel 3 (etwas vereinfacht)

Nach einem Jahr mit einem orts- und berufsüblichen Zwischenverdienst fallen die Kompensationszahlungen der Arbeitslosenkasse weg. Dann sieht die Rechnung so aus:

 

Taggeld ohne ZV    3500.–
abzüglich Zwischenverdienst –1800.–
Entschädigung Arbeitslosenkasse (Differenzzahlung) 1700.–
Total Einkommen 3500.–
Vorteil 2: Längere Bezugsdauer

Neben den oben erwähnten Auswirkungen auf die Einkommenssituation können Sie mit einem Zwischenverdienst die Taggeldbezugsdauer innerhalb der Rahmenfrist verlängern. Die Rechnung dahinter ist simpel: Wenn Sie einen Zwischenverdienst erzielen, muss die Arbeitslosenkasse pro Monat weniger Taggeld auszahlen – und Ihr maximaler Anspruch ist dadurch weniger schnell aufgebraucht.

Vorteil 3: Neue Beitragszeiten

Weiter ergeben sich mit Zwischenverdiensten neue Beitragszeiten für eine allfällige erneute Arbeitslosigkeit (eine Ausnahme bilden hier Zwischenverdienste aus selbständiger Tätigkeit).

Mehr zu Zwischenverdienst von Arbeitslosen bei Guider

Mit einem Zwischenverdienst während der Arbeitslosigkeit können Sie Ihr Einkommen verbessern und neue Beitragszeiten erwerben. Doch auch hier gilt es, gewisse Spielregeln zu beachten. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin, was Ihre Pflichten gegenüber dem RAV bei einem Zwischenverdienst sind.

Vorteil 4: Erfahrungen sammeln

Abgesehen von den vorhergehend erwähnten materiellen Aspekten hilft Ihnen der Zwischenverdienst, die Arbeitslosigkeit besser zu bewältigen und zu überwinden. Denn mit jeder Tätigkeit sammeln Sie Erfahrungen, knüpfen Kontakte und bleiben im Erwerbsprozess eingebunden. Das ist nicht zuletzt auch bei Bewerbungen ein grosser Vorteil.

Es gibt also viele gute Gründe für die Ausübung von Tätigkeiten, die einen Zwischenverdienst ermöglichen. Lehnen Sie ein solches Angebot grundlos ab oder geben Sie es nach kurzer Zeit von sich aus wieder auf, wird die Arbeitslosenkasse mit Taggeldstreichungen reagieren Arbeitslosengeld So vermeiden Sie Kürzungen . Geht es dabei um einen zeitlich nicht befristeten Einsatz, müssen Sie je nach Schwere Ihres Verschuldens bereits beim ersten Mal mit einer Kürzung von bis zu 45 Taggeldern rechnen.

Zu beachten ist ausserdem: Wer eine Zwischenverdiensttätigkeit ausübt, gilt immer noch als arbeitslos. Man ist weiterhin verpflichtet, intensiv nach einer Festanstellung zu suchen und sich allmonatlich zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) einzufinden.

Glossar

Zwischenverdienst
Darunter werden alle Jobs verstanden, die jemand während der Arbeitslosigkeit annimmt und die einen Lohn einbringen, der tiefer liegt als das Arbeitslosentaggeld. Zwischenverdienste können Voll- oder Teilzeitjobs sein. Auch Einkünfte, die man auf selbständiger Basis bezieht, gelten als Zwischenverdienst, sofern es sich um eine vorübergehende Notlösung handelt – und man sich weiterhin intensiv um eine feste neue Anstellung bemüht.
 

Schadenminderungspflicht
Arbeitslose sind verpflichtet, Zwischenverdienstmöglichkeiten zu suchen und anzunehmen. Der Grund dafür liegt in der sogenannten Schadenminderungspflicht, die besagt, dass Versicherte alles tun müssen, damit die Arbeitslosenkasse möglichst wenig Taggeld bezahlen muss. Wird einem ein solcher Job angeboten, ist man deshalb grundsätzlich verpflichtet, ihn anzunehmen – auch wenn der Lohn gering ist und einem die Arbeit wenig zusagt. Sollte die angebotene Entschädigung für die konkrete Tätigkeit jedoch nicht angemessen sein, darf man das Angebot ablehnen. Damit soll Dumpinglöhnen entgegengewirkt werden.

Checkliste «Wann ist eine Arbeit zumutbar?» bei Guider

Will der RAV-Berater Ihnen eine Arbeitsstelle zuweisen, die nichts mit Ihrer bisherigen Tätigkeit zu tun hat? Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Wann ist eine Arbeit zumutbar?» was ihre Rechte und Pflichten in diesen und anderen Fällen sind.