Seit November ist unsere Arbeitszeit um 50 Prozent gekürzt. Wenn ich jetzt eine neue Stelle fände: Könnte ich dann fristlos gehen?
Nein. Die Kurzarbeit hat auf die geltende Kündigungsfrist keinerlei Einfluss. Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis jedoch auf jeden Zeitpunkt aufgelöst werden.
 

Ich habe Ende April gekündigt und arbeite noch bis Ende Juli im Geschäft. Unser Arbeitgeber will, dass wir für den Juli eine Einwilligung unterschreiben, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann und wir noch 80 Prozent des Lohns erhalten. Gilt das für mich während der Kündigungsfrist auch?
Nein, dies gilt bei einem gekündigten Arbeitsvertrag nicht. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass Ihnen der volle Lohn zusteht. Bei zu beziehenden Ferientagen erhalten Sie ebenso den vollen Lohn. Beachten Sie aber, dass der volle Lohn nur während der vertraglichen Kündigungsfrist geschuldet ist. Falls die vertragliche Kündigungsfrist nur ein Monat wäre, dann haben Sie als Arbeitnehmer auch nur für diesen Monat Anspruch auf den vollen Lohn.
 

Vor der Anmeldung zu Kurzarbeit haben wir Überstunden gemacht. Jetzt sagt unser Chef, wegen der Überstunden gäbe es vorläufig keine Kurzarbeitsentschädigung. Ist das korrekt?
Der Bundesrat hat aufgrund der Corona-Krise angeordnet, dass zwischen dem 1. März 2020 und 31. März 2022 Überstunden nicht zuerst abgebaut werden müssen, sondern dass Arbeitnehmer sofort von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren können. Seit April 2022 werden die in den letzten sechs beziehungsweise zwölf Monaten geleisteten Überstunden wieder angerechnet.
 

Darf mir der Arbeitgeber die Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent aufstocken? Dies entspricht doch nicht dem Sinn und Zweck der Kurzarbeit.
Ja, wenn die Kurzarbeit eingeführt wird, steht es Ihrem Arbeitgeber frei, die Entschädigung aufzustocken.
 

Mein Lohn ist schon tief und nun hat unser Betrieb Kurzarbeit eingeführt. Ich weiss nicht, wie ich finanziell über die Runden kommen soll.
Die Stellung von Geringverdienenden wurde verbessert. Wenn Sie bis zu 3470 Franken verdienen, erhalten Sie eine Kurzarbeitsentschädigung, die Ihren Lohnausfall zu 100 Prozent deckt. Wenn Sie zwischen 3470 und 4340 Franken verdienen und einen vollständigen Verdienstausfall erleiden, beträgt die Kurzarbeitsentschädigung ebenfalls 3470 Franken. Teilweise Verdienstausfälle werden anteilig berechnet. Die Einstufung von Teilzeitlöhnen findet anhand des auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Lohnes statt. Ab 4340 Franken gilt die reguläre Entschädigung von 80 Prozent. Die Regelung gilt rückwirkend seit dem 1. Dezember 2020 und ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Ich bin schwanger und bei uns wurde Kurzarbeit eingeführt – ich erhalte also nicht meinen vollen Lohn. Wirkt sich diese Kürzung auch auf die Mutterschaftsentschädigung aus?
Nein. Bei der Berechnung der Mutterschaftsentschädigung Arbeitsrecht Schwanger – darauf müssen Sie achten werden Zeiten mit unverschuldeterweise gekürztem Lohn nicht berücksichtigt. Sie werden also 80 Prozent Ihres normalen Lohns, maximal 196 Franken pro Tag, erhalten.
 

Ich habe schweres Asthma und gehöre deswegen zu den besonders gefährdeten Personen. Erhalte ich eine Kurzarbeitsentschädigung?
Nein, nicht mehr. Per Ende März 2022 endete der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung aufgrund behördlich verordneter Massnahmen für besonders gefährdete Personen.
 

Bei uns wird nur noch 50 Prozent gearbeitet. Welche Auswirkungen hat das auf meinen Ferienanspruch – reduziert sich dieser ebenfalls auf die Hälfte? Und kann ich im Juli meine bereits gebuchten Ferien beziehen?
Wegen der Kurzarbeit darf der Arbeitgeber den Ferienanspruch nicht kürzen. Sie haben also mindestens vier Wochen Ferien pro Kalenderjahr zugut. Diese können Sie wie sonst üblich beziehen.
 

Unser Betrieb ist momentan wegen Kurzarbeit gänzlich eingestellt. Nun sollen wir in dieser Zeit eine Weiterbildung besuchen. Ist das denn zulässig?
Ja. Unter gewissen Voraussetzungen und mit Einwilligung der kantonalen Amtsstelle kann während dieser Zeit trotzdem Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden.
 

Wir arbeiten nur noch halbtags. Ein Kollege hat nun an den Nachmittagen eine befristete Stelle in einem anderen Betrieb angenommen. Darf er das einfach? Und müsste ich mir auch etwas suchen?
Der Kollege darf eine andere Stelle annehmen. Sie dürfen das ebenfalls, müssen aber nicht. Seit dem 1. Juli 2021 müssen Angestellte in Kurzarbeit keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen. Auch nicht bei länger andauernder Kurzarbeit. Dies wurde vor der Covid-Pandemie entschieden und gilt somit unabhängig allfälliger Covid-Massnahmen. Wenn eine Person freiwillig eine Zwischenbeschäftigung ausführt, wird dieses Einkommen aber grundsätzlich an die Kurzarbeitsenschädigung angerechnet.
 

Ich bin unsicher, ob meine Chefin die Lohnabrechnung während der Kurzarbeit korrekt erstellt hat. Welche Stelle kann mir helfen?
Leider gibt es nicht direkt eine Stelle, die dafür zuständig ist. Folgende Fachpersonen oder -stellen können Ihnen allenfalls weiterhelfen:

  • Eine Treuhänderin,
  • Ihre Gewerkschaft, falls sie über eine entsprechende interne Anlaufstelle verfügt, oder
  • die Rechtsauskunftsstelle des Arbeitsgerichts an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort.
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eRatgeber: Mein Arbeitgeber in der Krise: Meine Rechte und Pflichten
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Welche Folgen hat es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn Kurzarbeit angemeldet wird? Wie lange wird eine Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet? Und gibt es Personen, die von einer solchen Regelung ausgeschlossen werden können? Beobachter-Abonnenten erhalten rechtliche Sicherheit.

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Katharina Siegrist, Redaktorin
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