«Solche Sachen passieren uns regelmässig. Wie auch anderen Gastronomen. Aber niemand wagt es, sich zu wehren.» Doch genau das wollen sie jetzt tun, der Zürcher Michel Péclard, Besitzer der Firma Pumpstation Gastro GmbH, und sein Geschäftspartner Florian Weber. «Bis vor Gericht. Es ist uns egal, wie viel Zeit und Geld das kostet.»

Angefangen hat alles relativ harmlos. Ein Mann bewarb sich um eine Stelle im Zürcher Café Schober, das zur Pumpstation gehört. «Eigentlich hat er sich nicht beworben, er bettelte buchstäblich um den Job», sagt Weber. Der 43-jährige Pole bekam die Stelle und bestand auch die Probezeit. Dann aber liessen seine Leistungen rapide nach. «Wir hatten keine andere Wahl, als ihm zu kündigen.»

Doch K. R.* weigert sich, die Kündigung zu unterschreiben, und stürmt aus dem Büro – er habe sowieso Ferien. «Das stimmt», sagt sein Chef. «Aber wir gingen davon aus, dass er nach den Ferien wiederkommt und den Rest der Kündigungsfrist, also bis Ende Monat, arbeitet.»

Bitte auf Deutsch

Das tut K. R. nicht. Als seine Ferien zu Ende sind, meldet er sich per SMS: Er sei krank. Dazu reicht er ein Zeugnis eines Arztes in Polen ein. Als ihn der Arbeitgeber um ein Attest eines Schweizer Arztes in deutscher Sprache bittet, schickt K. R. eines – von einem polnischen Arzt in der Schweiz.

Péclard und Weber werden skeptisch – eben noch in Polen, jetzt schon in der Schweiz? Weber fordert R. K. auf, sich am nächsten Tag bei der Vertrauensärztin der Firma zu melden. Das gehe nicht, schreibt der zurück, der Termin sei ihm zu kurzfristig. 

Inzwischen kam der eingeschriebene Brief, mit dem der Gastrobetrieb die Kündigung schriftlich zugestellt hatte, als nicht abgeholt zurück. Auf Anrufe und SMS reagiert K. R. nicht.

In der Folgewoche lässt sich K. R. von der Vertrauensärztin untersuchen. Sie schreibt ihn gesund. Die Krux: Bei der Vertrauensärztin handelt es sich um Péclards Exfrau. Darauf meldet sich per Einschreiben eine Anwältin, die bei einer Zuger Kanzlei arbeitet. Die Juristin mit polnischem Namen schreibt, man habe per sofort nicht mehr mit dem Exangestellten, sondern nur noch mit ihr zu kommunizieren. Und die Vertrauensärztin der Pumpstation GmbH akzeptiere sie wegen Befangenheit natürlich nicht.

Darauf schickt Péclard den Polen zu einem anderen Vertrauensarzt, einem Orthopäden eines öffentlichen Zürcher Spitals. Dessen Einschätzung: K. R. sei arbeitsfähig.

Seine Anwältin reagiert postwendend mit einem neuen Zeugnis von einem weiteren Arzt mit polnischem Namen: Das erste medizinische Problem, offenbar am Knie, sei tatsächlich keines mehr, aber es gebe ein neues. Der Patient sei erneut arbeitsunfähig.

Grosse Zustimmung via Facebook

Michel Péclard gibt nicht klein bei. «In den 20 Jahren, in denen ich Restaurants mit insgesamt rund 250 Mitarbeitenden führe, habe ich schon mindestens 30 solcher Geschichten erlebt.» Anwälte raten meist zu einer aussergerichtlichen Einigung. «Meinen Kollegen in der Gastronomie ist es meist zu mühsam, einen solchen Fall vor Gericht zu ziehen, sie zahlen lieber ein paar tausend Franken.» Als Péclard die Geschichte anonymisiert auf Facebook postet, überschlagen sich die Kommentare: Hab ich schon oft erlebt! Da wird unser System ausgenutzt! 

Péclard hatte die Krankenkasse Swica, bei der seine Firma versichert ist, von Anfang an über die Vorgänge informiert. Vom Versicherer wollte der Beobachter wissen, ob es korrekt sei, dass sie K. R. Taggelder zahlt. Und wie sie sich verhalten werde, falls der Arbeitgeber vor Gericht Recht bekommt. Die Swica gab zum konkreten Fall keine Auskunft. Nur dies: «Wir bezahlen Taggeldleistungen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind und solange eine Arbeitsunfähigkeit besteht.»

Arbeitsunfähigkeit? Michel Péclard lacht: «Zwei Arztzeugnisse bestätigen ja das Gegenteil. Trotzdem zahlt die Kasse weiter. Eigentlich könnte mir das egal sein – aber letztlich sind es wir alle, die mit unseren Prämien die Taggelder finanzieren.» 

Derweil geht der Streit in die nächste Runde. Péclard hat einen Zahlungsbefehl der Anwaltskanzlei erhalten: Dem Klienten sei damals gar nicht richtig gekündigt worden, man fordert einen weiteren Monatslohn. 

* Name der Redaktion bekannt

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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