Ja, unter Umständen kann man das von Ihnen verlangen. Rechtsgrundlage dazu ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber Angestellten, aber auch seine Pflicht gegenüber Patienten und Mitarbeitenden zum Schutz vor vermeidbaren Gesundheitsgefährdungen. Das St. Galler Verwaltungsgericht hielt schon 2006 fest, dass bei direktem Kontakt zu gefährdeten Patientengruppen eine Hepatitis-B-Impfpflicht für Ärzte und Pflegende gerechtfertigt sein könne.

Denkbar ist, dass die Interessen des Arbeitgebers an einer Impfung überwiegen, wenn in einem Altersheim oder Spital gehäuft Fälle auftreten. Umso mehr, je näher der Kontakt zu Patienten ist, je geringer die Nebenwirkungen sind und je zuverlässiger die Impfung ist.

Impfpflicht für Kinderkrippen-Personal?

Angestellte müssen die Weisungen des Arbeitgebers grundsätzlich befolgen – es sei denn, sie sind unsinnig, schikanös oder verletzen die Persönlichkeit. Die gesundheitliche Selbstbestimmung – darunter fällt auch der persönliche Entscheid für oder gegen das Impfen – gilt rechtlich als hohes Gut. Den Weisungen der Arbeitgeber sind in diesem Bereich darum enge Grenzen gesetzt.

Es genügt zum Beispiel nicht, dass sich der Arbeitgeber durch die Impfpflicht weniger Ausfälle wegen Krankheit verspricht. Vielmehr muss das Impfen geradezu notwendig sein, damit Angestellte den Arbeitsvertrag richtig erfüllen können – so etwa bei Ärzten oder Pflegenden mit direktem Kontakt zu Patienten während einer Grippe-Pandemie Grippe Wie gefährlich ist sie wirklich? . Im Fall von Kinderkrippen-Personal sind die hohen Anforderungen für ein Impfobligatorium aber kaum erreicht. Ein Gespräch mit der Krippenleitung kann helfen.

Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis bei Guider

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Abonnenten wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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