Ergänzungsleistungen sind kein Almosen
Viele AHV- und IV-Rentner verzichten aus Scham oder Unwissenheit auf Ergänzungsleistungen. Dabei sind sie kein nettes Gnadengeschenk, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch.

Anita Hubert: «Ergänzungsleistungen»; Beobachter Edition
Obwohl die Ergänzungsleistungen (EL) heuer ihr 60-Jahr-Jubiläum feiern, zögern noch immer rund 230000 Seniorinnen und Senioren, ihren Anspruch geltend zu machen. Der Ratgeber von Anita Hubert räumt mit dem Vorurteil auf, EL seien eine Form von Sozialhilfe. Das Buch erklärt fundiert, dass EL Versicherungsleistungen sind, die dort einspringen, wo Renten das Existenzminimum nicht decken.
Sicherheit im Paragrafendschungel
Schritt für Schritt führt die Autorin durch die komplexe Materie der EL-Berechnung. Leserinnen und Leser erfahren detailliert, welche Ausgaben – vom Lebensbedarf über Wohnkosten bis hin zu Krankheits- und Behinderungskosten – angerechnet werden können. Besonders wertvoll sind die praxisnahen Berechnungsbeispiele, die aufzeigen, dass selbst Personen, die ein Eigenheim besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterstützung haben.
Ein grosser Pluspunkt des Buches ist die Behandlung schwieriger Themen wie Vermögensverzicht und Schenkungen. Wer sein Haus frühzeitig an die Kinder überschreiben möchte, erhält klare Fakten über die Auswirkungen auf künftige EL-Ansprüche. Auch die Besonderheiten bei einem Heimeintritt oder die Verwandtenunterstützungspflicht werden verständlich erläutert.
Nützliche Musterbriefe
Der Ratgeber dient zudem als strategischer Begleiter bei Konflikten: Er zeigt auf, wie man Einsprache gegen negative Entscheide erhebt und das Recht auf Akteneinsicht nutzt. Mit nützlichen Adressen und Musterbriefen ist dieses Buch ein unverzichtbares Werkzeug für alle, die ihre finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Invalidität proaktiv gestalten möchten.
Warten Sie nicht, bis Ihre Ersparnisse komplett aufgebraucht sind. Ein entscheidender Vorteil des EL-Systems ist, dass Leistungen rückwirkend auf den Monat der Anmeldung ausgezahlt werden. Es lohnt sich, den Anspruch bereits dann prüfen zu lassen, wenn das Vermögen bei Einzelpersonen unter 100000 Franken oder bei Ehepaaren unter 200000 Franken liegt. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung Onlinerechentools von Organisationen wie Pro Senectute. Falls die Bearbeitung durch die EL-Stelle länger als 90 Tage dauert, haben Sie zudem unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Vorschussleistungen.







