Niemand denkt gern an den Moment, in dem die eigene Urteilsfähigkeit verloren oder das Leben zu Ende geht. Doch Selbstbestimmung ist keine Frage des Alters, sondern der richtigen Vorbereitung. Wer keine eigenen Anordnungen trifft, überlässt heikle Entscheidungen im Ernstfall dem Gesetz, Behörden wie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) oder belasteten Angehörigen. Mit dem Vorsorgedossier regeln Sie die persönliche Vorsorge – Schritt für Schritt und rechtssicher.

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Vorlagen und Anleitungen

Nur wer alle Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile kennt, kann effektiv vorsorgen. Das Dossier bietet neben wichtigen Hintergrundinformationen hilfreiche Vorlagen, Formulierungshilfen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, mit denen man seine persönlichen Vorsorgedokumente erstellen kann. Beispielsweise folgende:

  • Vorsorgeauftrag: Damit bestimmen Sie eine Person, die alle nötigen Geschäfte in Ihrem Sinn erledigt, wenn Sie dauerhaft urteilsunfähig sind.
  • Vollmachten: Wenn Sie jemandem eine Vollmacht ausstellen, kann diese Person Geschäfte für Sie erledigen, solange Sie noch handlungsfähig sind.
  • Patientenverfügung: Damit halten Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung fest – für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden und sich nicht mehr selber äussern können. Oder Sie bestimmen eine Vertretungsperson, die dann für Sie und in Ihrem Sinn entscheidet.
  • Anordnungen für den Todesfall: In diesem Dokument legen Sie fest, was nach Ihrem Tod geschehen soll: Bestattungsart, Todesanzeige, Trauerfeier.
  • Testament: Damit verfügen Sie – im Rahmen des Erbrechts –, wie Ihr Nachlass unter den Erbinnen und Erben verteilt werden soll.
Buchtipp
Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier
Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier

Gut zu wissen

Der Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben werden. Wenn Ihnen das Mühe bereitet, können Sie ihn auch am Computer aufsetzen, ausdrucken und das Dokument auf einem Notariat öffentlich beurkunden lassen. Der Vorsorgeauftrag muss im Notfall schnell zur Hand sein. Bewahren Sie ihn also nicht in Ihrem Banksafe auf, sondern legen Sie ihn zu Hause zu allen anderen wichtigen Papieren – am besten in einem verschlossenen Umschlag, auf den Sie «Mein Vorsorgeauftrag» schreiben. Gut ist auch, wenn die beauftragte Person eine Kopie hat. Die Patientenverfügung kommt erst zum Zug, wenn Sie urteilsunfähig sind. Solange Sie ansprechbar sind und selber bestimmen können, dürfen Sie sich in einer konkreten Situation jederzeit anders entscheiden.

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