Renate Meier* ist dreifache Grossmutter. Ihre Enkel leben ständig bei ihr, weil die Tochter krank ist und der Schwiegersohn im Ausland lebt. Meiers Wohngemeinde hat einen Pflegevertrag mit ihr ausgehandelt. Er hält fest, dass die Gemeinde einen kleinen Unterhalt für die Kinder zahlt.

Die pflegende Grossmutter wünscht sich aber einen grosszügigeren Beitrag. Sie wendet sich ans Beratungszentrum des Beobachters – und erhält gute Nachrichten. Als AHV-Rentnerin und Pflegemutter hat Renate Meier Anspruch auf Kinderrenten zur AHV-Rente. Überdies kann sie bei der Pensionskasse ebenfalls Kinderrenten beantragen. Das Ergebnis nach der Unterstützung durch den Beobachter: Von der AHV gibt es 450 Franken pro Enkel, von der Pensionskasse gar je 710 Franken.

So kann sich Grossmama Meier nun befreiter auf die Erziehung der Enkel konzentrieren. Sie hofft, dass sie noch «eine gute Zeitlang am Leben bleiben darf, bis die Kinder selber gehen und stehen können».

Auch in dieser Hinsicht hat das Beratungszentrum beruhigende Nachrichten: Wenn Renate Meier etwas zustiesse, könnten die Enkel bis zum Alter von 18 Jahren eine Halbwaisenrente beziehen – und falls sie so lange in Ausbildung sind, sogar bis 25.

*Name geändert

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Was bedeuten Begriffe wie Plafonierung der AHV-Rente oder Splitting? Beobachter-Mitglieder erhalten weiterführende Informationen, mit welchem Einkommen sie im Alter rechnen und wie sie sich gegen einen Entscheid der AHV wehren können.

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Frage: Steht Grosseltern eine Entschädigung zu, wenn ihr Enkel regelmässig bei ihnen lebt?
Quelle: Brightcove
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Quelle: Beobachter