Sind Sie von einem sexuellen Übergriff durch katholische Geistliche betroffen?
Der Beobachter unterstützt Sie beim Einreichen eines Gesuchs für eine finanzielle Genugtuung und bei der Vermittlung an eine Opferhilfestelle.
→ Beobachter-Beratungszentrum: 058 510 73 78
→ Liste der kantonalen Opferhilfestellen
Die katholische Kirche zahlt Opfern von sexuellem Missbrauch eine Genugtuung von bis zu 20'000 Franken. Über die Auszahlung dieser Gelder entscheidet die Kommission Genugtuung der Bischofskonferenz auf Antrag einer dazu berechtigten Anlaufstelle. Der Beobachter empfiehlt Betroffenen, ihr Gesuch bei der kantonalen Opferhilfestelle einzureichen. Opferhilfestellen sind von der katholischen Kirche vollständig unabhängig.
Vorlage Begleitbrief:
Musterbrief_katholische_Kirche.docx
Vorlage Gesuch:
Kantonale Opferhilfestellen (von der katholischen Kirche unabhängig):
www.opferhilfe-schweiz.ch
Unabhängige Anlaufstelle Cecar (Commission d'Ecoute, de Conciliation, d'Arbitrage et de Réparation; steht Opfern aus der ganzen Schweiz offen):
Sekretariat Cecar
Attn Brigitte Ansermet
CP 8, 1032 Romanel
Telefon 077 409 42 62
Mail: info@cecar.ch
www.cecar.ch
Unabhängige Selbsthilfegruppen:
Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld:
www.ig-gegen-missbrauch-kirche.ch
Selbsthilfe Schweiz:
www.selbsthilfeschweiz.ch
Groupe Sapec (Westschweiz):
groupe-sapec.ch