Ja. Jedes Einkommen Ihres Mannes gilt güterrechtlich als seine Errungenschaft, sofern Sie keinen anders lautenden Ehevertrag haben. Trägt er von seinem Einkommen genügend an die Lebenskosten der Familie bei und macht er auch hinreichende Rückstellungen für Steuern und andere offene Schulden, kann er mit seinem verbleibenden Einkommen machen, was er will.

Als Familien- und Hausfrau haben Sie jedoch Anspruch auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung. Als Ehefrau haben Sie aber keinen Zugriff auf Lohnersparnisse Ihres Mannes. Auf dieses Errungenschaftsvermögen hätten Sie nur im Falle der Scheidung - oder allenfalls bei einem Wechsel des Güterstands durch Ehevertrag - einen hälftigen Anspruch. Faktisch gilt während der Ehe die Gütertrennung und somit das Prinzip «Mein ist mein und dein ist dein».

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Rechtsratgeber
Fallbeispiele «Güterrechtliche Auseinandersetzung»

Wie wird das eheliche Vermögen bei Scheidung oder Tod aufgeteilt? Beobachter-Mitglieder erhalten mit den Fallbeispielen «Güterrechtliche Auseinandersetzung» einen Überblick, wie sich die Aufteilung bei der Gütergemeinschaft und bei der Errungenschaftsbeteiligung gestaltet.

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