«In Island sind wir gerade noch so durchgeschlüpft», erzählt Erika Moser. 2024 machte sie dort Ferien mit ihrer heute siebenjährigen Tochter. Sie heisst anders und bleibt in diesem Artikel zum Schutz ihres Kindes anonym. Nach der Landung fragten Zollbeamte sie am Flughafen, ob sie denn eine Einverständniserklärung ihres Ex-Partners habe. Hatte sie nicht.

Der Grund für diese Frage: die Sorge vor Kindesentführungen. Zollbeamte und Fluggesellschaften können im Zweifelsfall eine Reise verweigern. Deshalb raten unter anderem das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder die Expertinnen und Experten des Beobachter-Beratungszentrums dazu, bei Auslandsreisen mit minderjährigen Kindern eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mitzunehmen.

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Erika Moser hatte die Reisevollmacht nicht einfach vergessen. Sondern ihr Ex-Partner weigerte sich, das Papier zu unterzeichnen. Und zwar nicht nur dieses Mal, sondern generell bei Reisen.

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Kesb greift nicht ein

Auch wenn sie schliesslich in Island einreisen konnten, die Erfahrung steckt der Frau noch in den Knochen. «Es ist einfach unnötig. Wenn man eine Reise zahlt und sich auf die Ferien freut, will man doch nicht stecken bleiben oder umkehren müssen», sagt Moser. «Es wird ja nicht immer überall kontrolliert, ob man eine Reisevollmacht dabeihat, aber ich will nicht ständig nervös sein, wenn ich zusammen mit meiner Tochter die Landesgrenze überschreite.»

Die Mutter wandte sich an die Kesb. Sie solle den Vater anweisen, die Reisevollmachten künftig zu unterschreiben. Doch die Behörde kann nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, bekam sie zur Antwort. Verpasste Ferien gehörten nicht dazu: Wenn der Vater die Unterschrift verweigere, werden zwar die Ferien verunmöglicht, wie die Kesb in ihrem Entscheid einräumt. Das Kindeswohl sei dadurch aber meistens nicht gefährdet, weshalb sie den Vater nicht anweisen könne, sein Einverständnis zu geben.

Erika Moser gab sich damit nicht zufrieden. Sie zog die Sache ans Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz weiter. Und argumentierte erstens, dass sie nicht nur für Ferien Reisen unternehme, sondern auch berufsbedingt regelmässig ins Ausland müsse. Und zweitens, dass die wiederholte Verweigerung der erforderlichen Einverständniserklärungen durch den Vater die Konfliktsituation erheblich verschärfe und dadurch negative Auswirkungen auf das Kindeswohl habe.

Zehn Tage Frist

Das Verwaltungsgericht gab ihr schliesslich im Herbst 2025 recht: Künftig müssen beide Elternteile Reisevollmachten innert zehn Tagen nach Erhalt unterzeichnen und retournieren. Und zwar für Reisen während der offiziellen Schulferien und in Länder, von deren Besuch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht als Ganzes abrät. Das Gerichtsurteil ist rechtskräftig.

Die Streitereien rund um Reisevollmachten dürften nicht nur Erika Moser und ihren Ex-Partner betreffen. Zu einfach ist es, mit verweigerten Unterschriften den anderen Elternteil zu schikanieren.

Ende gut, alles gut? Fast. Denn Erika Moser will bald wieder mit ihrer Tochter ins Ausland reisen. Doch der Vater unterschrieb trotz Gerichtsurteil nicht in der vorgegebenen Zeit.

Lässt sich das Urteil gar nicht durchsetzen, auch wenn sie recht bekommen hat? Die Mutter beantragte bei der Kesb, dass diese anstelle des Vaters die Reisevollmacht unterschreibt. Ob dieser Umweg eine tatsächliche Lösung bringen würde, bleibt unklar. Bevor die Kesb die Sache überhaupt entscheiden konnte, schickte die Anwältin des Vaters der Behörde das unterzeichnete Dokument zu.

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