Ob du das allein entscheiden darfst, hängt von deiner Urteilsfähigkeit ab. Denn urteilsfähige Minderjährige können sogenannte höchstpersönliche Rechte allein ausüben. Dazu gehören etwa die Einwilligung in eine medizinische Behandlung oder in einen kosmetischen Eingriff.

Ob jemand urteilsfähig ist, muss immer im konkreten Einzelfall bestimmt werden – vom behandelnden Arzt oder von der Kosmetikerin. Oder, wenn sich Eltern und Kind nicht einigen können, vom Gericht. Entscheidend ist dabei, ob man die Tragweite, die Risiken und die langfristigen Folgen wirklich versteht.

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Zudem sind die finanziellen Folgen zu beachten: Eine Behandlung kostet zwischen 250 und 600 Franken. Da solche Eingriffe nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, musst du die Kosten selbst tragen. Im Zweifelsfall wird eine seriöse Ärztin oder ein seriöser Kosmetiker die Behandlung ohne Einverständnis der Eltern wohl ablehnen, um rechtlich abgesichert zu sein.

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