Beauty-Eingriff mit 16 – was sagt das Gesetz?
Ich bin 16 Jahre alt und möchte mir die Lippen aufspritzen lassen. Meine Eltern sind allerdings dagegen. Kann ich es trotzdem machen?

Veröffentlicht am 12. März 2026 - 06:00 Uhr

Ob Jugendliche sich die Lippen aufspritzen lassen dürfen, hängt davon ab, ob sie schon urteilsfähig sind.
Ob du das allein entscheiden darfst, hängt von deiner Urteilsfähigkeit ab. Denn urteilsfähige Minderjährige können sogenannte höchstpersönliche Rechte allein ausüben. Dazu gehören etwa die Einwilligung in eine medizinische Behandlung oder in einen kosmetischen Eingriff.
Ob jemand urteilsfähig ist, muss immer im konkreten Einzelfall bestimmt werden – vom behandelnden Arzt oder von der Kosmetikerin. Oder, wenn sich Eltern und Kind nicht einigen können, vom Gericht. Entscheidend ist dabei, ob man die Tragweite, die Risiken und die langfristigen Folgen wirklich versteht.
Zudem sind die finanziellen Folgen zu beachten: Eine Behandlung kostet zwischen 250 und 600 Franken. Da solche Eingriffe nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, musst du die Kosten selbst tragen. Im Zweifelsfall wird eine seriöse Ärztin oder ein seriöser Kosmetiker die Behandlung ohne Einverständnis der Eltern wohl ablehnen, um rechtlich abgesichert zu sein.




