Vermutlich ja. Wichtig ist zunächst, dass Sie eine sogenannte Indexklausel in Ihrem Scheidungsurteil haben. Nur wenn das der Fall ist, ist eine Anpassung der Alimente an die Teuerung grundsätzlich möglich. Häufig lauten die Indexklauseln so, dass die Alimente auf den 1. Januar anzupassen sind, und zwar nach dem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise per Ende November des Vorjahres.

Wenn der Indexstand im November 2025 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten höher liegt als im Zeitpunkt, als die Alimente festgelegt wurden, sind – falls Ihre Indexklausel so lautet wie beschrieben – ab Januar dieses Jahres in der Tat höhere Alimente geschuldet.

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Einzige mögliche Ausnahme: Die Indexklausel des Scheidungsurteils enthält einen Vorbehalt, wonach die Alimente nur angepasst werden, wenn auch das Einkommen des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und wenn er oder sie nachweist, dass dem nicht so ist. Sprich: Wenn sich das Nettoeinkommen nicht im Umfang der Teuerung erhöht hat. In diesem Fall würden die Unterhaltsbeiträge nur proportional zur tatsächlichen Einkommenssteigerung angepasst.

Übrigens: Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Eine vergessen gegangene Indexanpassung kann längstens auf fünf Jahre zurück nachverlangt werden.

Beispiele, wie Sie die Scheidungsalimente anpassen können, lesen Sie in den Beobachter-Artikeln unten sowie im folgenden Merkblatt. Sie brauchen fachlichen Rat, um die geschuldeten Scheidungsalimente neu zu berechnen oder zu überprüfen? Unser Alimenten-Rechner (nur mit Beobachter-Abo) kann Ihnen dabei helfen. Ausserdem bieten unsere Expertinnen im Rahmen der Beobachter-Scheidungsberatung praktische Hilfe an.

Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder überwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage.
Eine Familie mit zwei Kindern ist in einem Bilderrahmen vor einem rot-grünen Hintergrund dargestellt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Familien- und Erbrecht. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung zum Thema Alimente
Gibt es Probleme bei der Zahlung der Alimente oder haben Sie eine Frage zur Berechnung? Die Beobachter-Fachleute stehen Ihnen mit Rat zur Seite.
Rechtsratgeber
Merkblatt «Anpassung der Alimente»

Wie können Alimentengläubiger oder -schuldner vorgehen, wenn der Unterhaltsbeitrag an die Preisentwicklung angepasst werden soll? Beobachter-Abonnenten erhalten mit dem Merkblatt «Alimente der Teuerung anpassen» eine Wegleitung mit praktischen Rechenbeispielen.

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