Erhöht sich die Alimente wegen der Teuerung?
In meinem Scheidungsurteil hat es eine Klausel, dass sich die Alimente der Teuerung anpasst. Muss mir mein Ex-Partner jetzt mehr Unterhalt zahlen?

Veröffentlicht am 5. Januar 2026 - 12:03 Uhr

Vermutlich ja. Wichtig ist zunächst, dass Sie eine sogenannte Indexklausel in Ihrem Scheidungsurteil haben. Nur wenn das der Fall ist, ist eine Anpassung der Alimente an die Teuerung grundsätzlich möglich. Häufig lauten die Indexklauseln so, dass die Alimente auf den 1. Januar anzupassen sind, und zwar nach dem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise per Ende November des Vorjahres.
Wenn der Indexstand im November 2025 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten höher liegt als im Zeitpunkt, als die Alimente festgelegt wurden, sind – falls Ihre Indexklausel so lautet wie beschrieben – ab Januar dieses Jahres in der Tat höhere Alimente geschuldet.
Einzige mögliche Ausnahme: Die Indexklausel des Scheidungsurteils enthält einen Vorbehalt, wonach die Alimente nur angepasst werden, wenn auch das Einkommen des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und wenn er oder sie nachweist, dass dem nicht so ist. Sprich: Wenn sich das Nettoeinkommen nicht im Umfang der Teuerung erhöht hat. In diesem Fall würden die Unterhaltsbeiträge nur proportional zur tatsächlichen Einkommenssteigerung angepasst.
Übrigens: Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Eine vergessen gegangene Indexanpassung kann längstens auf fünf Jahre zurück nachverlangt werden.
Beispiele, wie Sie die Scheidungsalimente anpassen können, lesen Sie in den Beobachter-Artikeln unten sowie im folgenden Merkblatt. Sie brauchen fachlichen Rat, um die geschuldeten Scheidungsalimente neu zu berechnen oder zu überprüfen? Unser Alimenten-Rechner (nur mit Beobachter-Abo) kann Ihnen dabei helfen. Ausserdem bieten unsere Expertinnen im Rahmen der Beobachter-Scheidungsberatung praktische Hilfe an.
Wie können Alimentengläubiger oder -schuldner vorgehen, wenn der Unterhaltsbeitrag an die Preisentwicklung angepasst werden soll? Beobachter-Abonnenten erhalten mit dem Merkblatt «Alimente der Teuerung anpassen» eine Wegleitung mit praktischen Rechenbeispielen.






