Frage: In unserer Ehe klappt nichts mehr. Wir haben zwei minderjährige Kinder. Sollen wir uns besser scheiden lassen oder nur getrennt leben?

Es ist schwierig zu ermessen, was im persönlichen Fall die beste Lösung ist. Doch zwischen dem Getrenntleben und der Scheidung gibt es ein paar Unterschiede, die nachfolgend erklärt sind.

Bei einer Trennung ist Folgendes zu regeln:

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Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder überwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage.

Bei einer Scheidung ist zusätzlich Folgendes zu regeln:

  • das Sorgerecht über die Kinder
  • auf welchen Ehegatten der Mietvertrag für die eheliche Wohnung übertragen wird oder ob ein befristetes Wohnrecht am Eigenheim für einen Ehegatten nötig ist;
  • die güterrechtliche Auseinandersetzung;
  • die Teilung der während der Ehe geäufneten Pensionskassenguthaben.

Gütertrennung ist bei Trennung ratsam

Können sich die Eheleute einigen, ist der Gang ans Gericht bei der Trennung fakultativ. Bei der Scheidung hingegen ist er obligatorisch. Im Streitfall kann bei der Trennung jede Partei jederzeit das Gericht einschalten. Lehnt eine Seite die sofortige Scheidung ab, muss die andere – ausser bei gravierenden Vorkommnissen – die zweijährige Trennungsfrist abwarten.

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist auf Wunsch beider Eheleute bereits bei der Trennung möglich. Ein Vertrag auf Gütertrennung bei der Notarin ist aber ratsam. Ansonsten ist über die künftigen Ersparnisse bis zur Scheidung noch abzurechnen.

Gegen den Willen eines Ehegatten ist die Gütertrennung nur über das Gericht zu erreichen. Und dafür müssen wichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel, dass eine Ehegattin ihre Errungenschaft verschleudert oder sich ein Ehegatte der Scheidung nur widersetzt, damit er möglichst lange von der Errungenschaft des anderen profitieren kann.

Im Gegensatz zur Scheidung hat die Trennung weder einen Einfluss auf die Witwen- und Witwerrenten noch auf die gegenseitige Erbberechtigung. Die Eheleute können aber freiwillig bereits vor der Scheidung in einem notariell beglaubigten Erbvertrag gegenseitig auf ihr Erbrecht verzichten.

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Finden Sie etwa mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Scheidungsalimente zusammensetzen, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.