Wer darf den Kinderabzug steuerlich geltend machen?
Mein Ex-Mann und ich haben einen minderjährigen Sohn. Wer von uns beiden kann bei den Steuern den Kinderabzug machen?
Veröffentlicht am 22. Oktober 2025 - 06:00 Uhr
Falls Sie das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Obhut haben, steht Ihnen der Abzug zu. Wichtig ist, dass Ihnen die formelle elterliche Sorge und Obhut durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung zugewiesen wurde. Die faktische Obhut – also wer das Kind im Alltag betreut, unabhängig davon, wer das Recht dazu offiziell hat – genügt nicht.
Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge hat derjenige Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug, der den Unterhalt zur Hauptsache bestreitet. Das ist der Fall, wenn Sie bei gemeinsamer elterlicher Sorge vom Ex-Mann für den Sohn Alimente erhalten und dadurch den Unterhalt des Sohnes zur Hauptsache bestreiten.
Dann können Sie den Kinderabzug geltend machen. Der Ex-Mann kann dagegen den an Sie gezahlten Unterhalt für den Sohn in Abzug bringen, dafür aber keinen Kinderabzug vornehmen.
Wenn Sie sich die elterliche Sorge teilen und der Ex-Mann keine Unterhaltsbeiträge zahlt, wird der Kinderabzug hälftig geteilt.
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