Falls Sie das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Obhut haben, steht Ihnen der Abzug zu. Wichtig ist, dass Ihnen die formelle elterliche Sorge und Obhut durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung zugewiesen wurde. Die faktische Obhut – also wer das Kind im Alltag betreut, unabhängig davon, wer das Recht dazu offiziell hat – genügt nicht.

Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge hat derjenige Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug, der den Unterhalt zur Hauptsache bestreitet. Das ist der Fall, wenn Sie bei gemeinsamer elterlicher Sorge vom Ex-Mann für den Sohn Alimente erhalten und dadurch den Unterhalt des Sohnes zur Hauptsache bestreiten.

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Um eine offene Hand befinden sich Münzen, Taschenrechner und Piktogramme einer Frau und eines Mannes. Bei einer Scheidung geht es immer auch um Geld und um die Frage, ob Alimente geschuldet sind. Der Beobachter bietet zu diesem Thema diverse Beratungsangebote, Artikel und Hilfe zur Selbsthilfe
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Dann können Sie den Kinderabzug geltend machen. Der Ex-Mann kann dagegen den an Sie gezahlten Unterhalt für den Sohn in Abzug bringen, dafür aber keinen Kinderabzug vornehmen.

Wenn Sie sich die elterliche Sorge teilen und der Ex-Mann keine Unterhaltsbeiträge zahlt, wird der Kinderabzug hälftig geteilt.

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