In erster Linie muss Ihr Mann Alimente für die Kinder und Sie persönlich bezahlen. Mit 5500 Franken monatlich kann man allerdings nicht zwei Haushalte finanzieren.

Gemäss der bundesgerichtlichen Praxis wird in solchen Situationen dem wirtschaftlich stärkeren Ehegatten – hier Ihrem Mann – sein betreibungsrechtliches Existenzminimum belassen. Nur was darüber liegt, kann für Unterhaltsleistungen abgeschöpft werden, wobei daraus zuerst der Barunterhalt der Kinder zu decken ist, dann allfälliger Betreuungsunterhalt und erst danach – falls noch möglich – auch noch Unterhalt für Sie persönlich.

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Arbeit suchen – und sonst stempeln

Wäre genügend Geld vorhanden, müssten Sie noch keine Erwerbsarbeit aufnehmen. So aber sind Sie durch die Umstände gezwungen, einen Job zu suchen. Die Gemeindeverwaltung oder, wo vorhanden das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), unterstützt Sie dabei.

Wenn Ihre Zwillinge betreut sind, Sie aber dennoch nicht sofort eine Arbeit finden, stellen Sie einen Antrag beim RAV auf Arbeitslosentaggelder. Dies gilt dank einer Sonderbestimmung auch dann, wenn Sie bisher keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet haben. Das Taggeld beträgt je nach Ausbildung zwischen 102 und 156 Franken. In einem Monat mit 21 Arbeitstagen ergäbe das zwischen 2142 und 3276 Franken brutto. Ihr Anspruch ist allerdings auf 90 Taggelder, also gut vier Monate, beschränkt. Danach gelten Sie als ausgesteuert.

Sollten Sie weiter keine Arbeit finden, die Ihnen und den Kindern neben den Alimenten das Auskommen sichert, haben Sie Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Wenden Sie sich dafür an Ihre Wohngemeinde.

Ihre Eltern müssen nicht für Sie aufkommen. Die Verwandtenunterstützung, in Fällen wie bei Ihnen, wurde per 1. Januar 2017 aus dem Gesetz gestrichen.

Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder überwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage.
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Mehr zum Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wer seine Stelle verliert, hat in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch die Arbeitslosenentschädigung ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Auch für Selbständigerwerbende gelten Sonderregeln. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, an welche Kontrollvorschriften des RAV Sie sich halten müssen, wie lange ALV-Taggelder bezahlt werden und wann eine Arbeit zumutbar ist.

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