Wenden Sie sich an das Gericht am Wohnsitz des einen Ehegatten oder bei Gemeinden ohne eigenes Gericht an jenes, das regional zuständig ist. Gewisse Bezirksgerichte bieten vorgedruckte Formulare für das gemeinsame Scheidungsbegehren an. Sie können auch einfach einen Brief aufsetzen und schreiben, Sie wollen sich scheiden lassen. Den Brief müssen Sie beide unterschreiben.

Wichtigste Frage: Wer bekommt was?

Am schnellsten geht es, wenn Sie mit dem Brief eine vollständig ausgearbeitete Vereinbarung einreichen, worin Sie festlegen, wie das eheliche Vermögen aufgeteilt werden soll, ob einer der Ehegatten Alimente erhält, wie das während der Ehe angesparte Guthaben der Pensionskasse geteilt wird et cetera. Eine solche Vereinbarung nennt man Konvention. Diese können Sie allein oder auch mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen.

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Innerhalb von zwei bis sechs Wochen werden Sie zu einer Anhörung eingeladen, zu der beide persönlich erscheinen müssen. Vor Gericht werden Sie erst einzeln befragt, ob Sie wirklich eine Scheidung Scheidung So tut Scheiden weniger weh wollen und ob dies auf Ihrem freien Willen beruht. Sodann wird mit beiden Ehegatten die Konvention Punkt für Punkt durchgegangen. Zeigen sich Lücken oder Mängel, wird das Gericht mit Ihnen versuchen, diese zu bereinigen und eine Lösung zu finden. 

Kann die Konvention vom Gericht nach der Anhörung genehmigt werden, wird das Gericht die Scheidung aussprechen. Muss das Gericht gewisse Fragen noch selber entscheiden und abklären, kann sich die Verfahrensdauer massiv verlängern.

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Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Als Beobachter-Mitglied erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zum Scheidungsrecht. Finden Sie etwa mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Scheidungsalimente zusammensetzen, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.