Max konnte seine Eltern überzeugen. Der 14-Jährige darf das Skateboard behalten, das er ohne ihr Wissen bestellt hatte. Aber Max hat kein Geld. Haften die Eltern gegenüber dem Verkäufer? Auch Kevins Eltern sind etwas nervös. Ihr 15-jähriger Sohn hat ihnen eben gestanden, dass er im Internet ein teures Keyboard bestellt hat. Müssen sie nun dafür aufkommen?

Nein, keine Sorge: Auch wenn Teenager gern selbständig entscheiden und einkaufen wollen, rechtlich sind ihnen Schranken gesetzt, auch zu ihrem eigenen Schutz. Als Grundsatz gilt: Jugendliche unter 18 Jahren können sich allein vertraglich nicht verpflichten. Der Vertrag bleibt in der Schwebe, bis die Eltern ihre Zustimmung gegeben haben. Verweigern die Eltern die Zustimmung, fällt der Vertrag rückwirkend dahin, als ob er nie geschlossen worden wäre.

Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Urteilsfähige Jugendliche können über ihr Taschengeld oder ihren selbstverdienten Lohn selbständig verfügen. Dies ist ihr sogenanntes freies Kindesvermögen (siehe nachfolgende Box). Das freut Mia sehr. Seit Monaten hat die 15-Jährige ihr Taschengeld gespart und dazu noch gejobbt. Morgen wird sie sich teure High Heels kaufen. Die Eltern sind verärgert. Aber sie können ihrer Tochter den Kauf nicht verbieten, weil Mia die Schuhe aus ihrem freien Kindesvermögen bezahlt.

Hier einige weitere Fragen, die Eltern und Jugendliche beschäftigen:

Johnny hat Glück. Die Eltern haben seinen Kaufvertrag akzeptiert: Er darf die E-Gitarre behalten, die ihm der Verkäufer bereits mitgegeben hat. Aber Johnny hat kein Geld. Haften die Eltern gegenüber dem Verkäufer? Nein. Die Eltern haben den Vertrag zwar genehmigt, aber er wurde mit Johnny abgeschlossen, nur er ist Vertragspartner. Der Verkäufer muss das Geld vom 14-Jährigen einfordern. Anders wäre es nur, wenn im Vertrag eine solidarische Haftung der Eltern vereinbart worden wäre.

Der findige 16-jährige Patrick will mit dem Töffli-Verkäufer Ratenzahlungen vereinbaren. Die Raten könnte er aus seinem Taschengeld finanzieren, und er wäre nicht auf die Zustimmung der Eltern angewiesen. Aber der Trick funktioniert nicht. Das Konsumkreditgesetz verlangt ausdrücklich, dass die Eltern einen Kreditvertrag schon beim Vertragsabschluss mitunterzeichnen müssen. Der Vertrag ist ohne ihre Unterschrift nichtig.

Die 16-jährige Marion hat ihren Traumring gesehen. Der Juwelier kennt ihre Eltern und gibt ihr den kostbaren Ring mit. Doch die Eltern sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Der Vertrag fällt rückwirkenddahin, und Marion muss den Ring zurückbringen. Unglücklicherweise erwischt ihn aber Marions Rottweiler und zernagt ihn. Der schockierte Juwelier verlangt Schadenersatz. Zu Unrecht: Da Marion minderjährig ist, muss sie nur den beschädigten Ring herausgeben. Schadenersatz muss sie nicht zahlen, der Schaden geht zu Lasten des Juweliers. Es ist sein Risiko, wenn er mit einem Kind einen Vertrag eingeht.

Der 16-jährige Mischa ist leidenschaftlicher Velofahrer und möchte ein teures Bike kaufen. Er gibt sich gegenüber dem Verkäufer als 18-Jähriger aus und zeigt ihm den Ausweis seines älteren Bruders. Der Verkäufer lässt sich täuschen und gibt Mischa dasVelo samt Rechnung gleich mit. Kein guter Tag für Mischa: Auf dem Heimweg fährt er in den Randstein, das Vorderrad ist völlig verbogen. Zudem akzeptieren die Eltern den Vertrag nicht. Mischa muss das Velo zurückbringen. Und er muss auch den Schaden für das verbogene Rad bezahlen. Wenn ein Jugendlicher einen Geschäftspartner vorsätzlich oder fahrlässig über sein Alter in die Irre führt, muss er den verursachten Schaden ersetzen.

Als die Mutter erfährt, dass ihre 15-jährige Tochter heimlich beim Frauenarzt war und sich die Pille verschreiben liess, ist sie entsetzt. Sie geht sofort zum Arzt und verlangt, dass er das Rezept widerruft. Muss der Arzt der Mutter gehorchen? Nein. Das Recht auf medizinische Behandlung ist ein höchstpersönliches Recht, das urteilsfähigen Jugendlichen zusteht. Der Arzt ist zudem verpflichtet, das Arztgeheimnis zu wahren. Er darf der Mutter keine Auskunft über das Gespräch geben.

Im Internet gibt es etliche kostenlos erscheinende Angebote wie songtexte-heute.de oder hausaufgaben-heute.de, mit denen Kinder geködert werden. Im Internet können zwar Verträge geschlossen werden – aber bei Jugendlichen auch hier nur im Rahmen ihres freien Kindesvermögens. Für Abonnementsverträge brauchen sie stets die Zustimmung der Eltern. Der Anbieter trägt das Risiko, wenn die Eltern ihre Zustimmung verweigern und der Vertrag dahinfällt. Die Eltern haften nur, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, etwa wenn sie dem Kind den Zugang zu wichtigen PIN-Codes ermöglichen und es nicht altersgemäss beaufsichtigen.

Für einen Arbeitsvertrag braucht es immer die Zustimmung der Eltern. Diese kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, etwa indem die Eltern akzeptieren, dass Tochter Jessica bei den Nachbarn babysittet. Für Jugendliche gelten zudem besondere Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes. So sind gefährliche Arbeiten oder solche in Bars verboten. Was tun, wenn Jessicas Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? Und ihre Eltern nichts unternehmen wollen, weil sie mit ihm befreundet sind? Keine Sorge. Im Umfang ihres eigenen Lohns sind Jugendliche voll handlungs- und prozessfähig. Jessica kann deshalb ihren Lohn selbständig vor Arbeitsgericht einfordern.

Medea kommt glücklich mit einem Kätzchen nach Hause. Die 13-Jährige hat es in der Tierhandlung von ihrem Taschengeld gekauft, also aus ihrem freien Kindesvermögen. Somit kann ihr nichts passieren, hofft sie. Sie irrt sich. Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, muss sie das Kätzchen zurückgeben. Denn gemäss der Tierschutzverordnung dürfen Tiere nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Inhaber der elterlichen Gewalt an Personen unter 16 Jahren verkauft werden. Stimmen die Eltern nicht zu, ist der Vertrag nichtig.

Kinder und Verträge: Das gilt


Die Regel: kein Vertrag von Jugendlichen ohne die Zustimmung der Eltern. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, fällt der Vertrag rückwirkend dahin. Geben die Eltern ihre Zustimmung, gilt der Vertrag. Vertraglich verpflichtet ist aber nur der Jugendliche. Die Eltern haften nicht für den Kaufpreis, falls ihr Kind nicht zahlt, ausser sie hätten sich im Vertrag ausdrücklich zur solidarischen Haftung verpflichtet.

Die Ausnahme: Taschengeld und selbstverdienter Lohn sind «freies Kindesvermögen». Urteilsfähige Minderjährige können im Rahmen ihres freien Kindesvermögens selbständig Verträge schliessen. Eine Zustimmung der Eltern ist nicht nötig. Vertraglich verpflichtet ist nur der Jugendliche. Verlangen die Eltern, dass ihr Kind ihnen von seinem Lohn einen Beitrag an seinen Unterhalt abgibt, ist nur der verbleibende Restbetrag freies Kindesvermögen.