Warum nicht der Mediation eine Chance geben? Sie können mal zu zweit eine erste Mediationssitzung besuchen, die Vertrauensfrage aufwerfen und offen sagen, dass Sie nicht sicher sind, ob Sie sich auf die Sache einlassen wollen.

Die Mediatorin wird darauf eingehen. Sie wird ausloten, welche Bedenken hinter Ihrem Misstrauen stecken. Und sie wird mit Ihnen beiden gemeinsam Abmachungen erarbeiten, die eingehalten werden müssen, damit Sie Sicherheit und Vertrauen gewinnen und sich auf das Mediationsverfahren einlassen können.

Falls Sie dem Verfahren nach dieser Sitzung nicht trauen, können Sie die Mediation abbrechen und immer noch eine Anwältin beauftragen.

Überhaupt dürfen Sie die Mediation jederzeit abbrechen. Wenn Sie es aber schaffen, die Scheidung per Mediation zu regeln, empfiehlt es sich, die erarbeitete Scheidungsvereinbarung (Konvention) vor der Unterzeichnung noch von einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen.

Mehr zu Scheidung bei Guider

Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Guider klärt für Beobachter-Abonnenten Fragen zum Scheidungsrecht. Finden Sie unter anderem mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Unterhaltspflicht zusammensetzt, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.

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