IV-Nachzahlung – warum ist die Steuerrechnung so hoch?
Ich erhalte rückwirkend eine IV-Rente. Jetzt will das Steueramt unverschämt viel Geld von mir. Das kann doch nicht sein!
Veröffentlicht am 10. September 2025 - 06:00 Uhr
Ihr Schock ist sehr gut nachvollziehbar. Leider ist aber juristisch alles korrekt abgelaufen. Um zu verstehen, wie es dazu kommen kann, muss man Folgendes wissen:
IV-Renten sind, genauso wie Erwerbseinkommen und andere Renten der AHV und der Pensionskasse, voll steuerbar. Das gilt auch, wenn man rückwirkend eine IV-Rente zugesprochen erhält und deswegen auf einen Schlag relativ viel Geld bekommt.
Weil wahrscheinlich Ihre Steuereinschätzungen für die Jahre, für die Sie jetzt rückwirkend eine Rente erhalten, bereits abgeschlossen sind, rechnet das Steueramt diese Nachzahlung um in eine Jahresrente. Sie müssen zwar die gesamte Summe auf einmal versteuern, aber nur zum Steuersatz für jenen Betrag, den Sie eigentlich pro Jahr erhalten hätten.
Diese Rechnerei ist kompliziert und für Laien nur schwer kontrollierbar. Wenn Sie im Internet nach «Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen» suchen, finden Sie Berechnungsbeispiele, aber lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Achten Sie darauf, dass in der Steuereinschätzung der «satzbestimmende» Betrag tiefer ist als die Gesamtsumme der IV-Nachzahlung.
Das Problem mit der Sozialhilfe
So weit wäre das grundsätzlich zu Ihrem Vorteil. Das Problem ist aber, dass Sie tatsächlich von der IV-Nachzahlung gar nicht viel Geld ausgezahlt bekommen. Denn die Sozialhilfe, die Sie quasi als Vorschuss erhielten, um bis zum IV-Entscheid überhaupt über die Runden zu kommen, wurde jetzt automatisch von der IV-Nachzahlung abgezogen.
Steuerbar ist dennoch der ganze IV-Betrag. Sie haben in den letzten Jahren, ohne es zu wissen, faktisch zu wenig Steuern gezahlt. Denn im Gegensatz zur IV-Rente ist Sozialhilfe nicht steuerbar.
Wenn Sie die hohe Steuerrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie unbedingt vor Fälligkeit der Rechnung Kontakt mit dem Steueramt aufnehmen und über Abzahlungsraten verhandeln oder allenfalls sogar einen Steuererlass beantragen.
Hat jemand Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung, wird abgeklärt, zu welchem Grad der Anspruch besteht. Das IV-Verfahren ist sehr komplex und kann sich über eine längere Zeit ziehen, was viele verunsichern und frustrieren kann. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, wie die IV vorgeht, wenn Sie sich für eine Rente anmelden und was Sie tun können, wenn Sie einen Entscheid anfechten wollen.
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