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Die Höhe der AHV-Rente hängt erstens von der Anzahl Beitragsjahre und zweitens vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab, das man während dieser Zeit erzielt hat. Bezüglich der Beitragsdauer gibt es ein Skalensystem, das von Skala 1 (ein Beitragsjahr) bis zu Skala 44 (maximale Anzahl Beitragsjahre) reicht (siehe Rentenskala 44).

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Eine Vollrente – entspricht Rentenskala 44 – erhält nur, wer seit dem 20. Altersjahr bis zum Erreichen des Referenzalters jedes Jahr AHV-Beiträge gezahlt hat, also keine Beitragslücken aufweist. Haben Sie bereits früher mit der Erwerbstätigkeit begonnen, können Sie mit sogenannten «Jugendjahren» bis zu maximal drei Jahre an Beitragslücken füllen.

Beitragslücken können auch gefüllt werden, wenn Sie über das Referenzalter hinaus weiter arbeiten. Das nach dem Referenzalter erzielte jährliche Einkommen muss jedoch mindestens 40 Prozent des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens im Zeitpunkt des Referenzalters betragen.

Andernfalls gibt es nur eine Teilrente (Rentenskalen 1 bis 43). Jede dieser Skalen weist verschiedene Rentenhöhen auf, wobei es jeweils eine Minimal- und eine Maximalrente gibt.

Anspruch auf die jeweilige Maximalrente haben Rentenbezügerinnen und ‑bezüger erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90’720 Franken und mehr (Stand 2026). Wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die maximale Vollrente von derzeit 2520 Franken pro Monat beziehungsweise 30’240 Franken pro Jahr.

Wie beeinflusst die 13. AHV-Rente die Höhe?

Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 zusätzlich ausgezahlt. Dabei gilt:

  • Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente.
  • Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge werden nicht berücksichtigt.
  • Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet.
  • Nur Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausgezahlt. Hinterlassenenrenten und Invalidenrenten werden weiterhin nur 12-mal pro Jahr ausgezahlt.

Ein Beispiel: Wer bereits vor 2026 pensioniert wurde – oder direkt zum 1. Januar 2026 – und eine Maximalrente von 2520 Franken pro Monat erhält, bekommt im Dezember nochmals die gleiche Monatsrente obendrauf ausgezahlt, insgesamt 5040 Franken. In diesem Artikel finden Sie weitere Beispiele zur Berechnung der 13. AHV-Rente.

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Haben Sie Fragen zur Höhe der AHV-Rente sowie zur 13. Altersrente? Die Expertinnen und Experten des Beobachter-Beratungszentrums haben das nötige Wissen und geben Ihnen gern Antwort.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals Anfang August 2012 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.

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