Heinz Fahrni traute seiner Bank nicht. Das brachte ihm bares Geld ein. «Zum Glück war ich damals so wütend, dass ich das Angebot nicht annahm», sagt der Lehman-Geschädigte.

Vor zehn Jahren verlor der pensionierte Ingenieur aus Fisibach AG durch den Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers 51'000 Franken. Drei Jahre später bot die Neue Aargauer Bank (NAB) an, «aus Kulanz» das Lehman-Produkt für einen Viertel des Kaufpreises – rund 12'000 Franken – zurückzunehmen. Fahrni lehnte ab, behielt das Papier und erhielt seither rund 30'000 Franken aus der Konkursmasse zurück. Sein Verlust beträgt also «nur» noch 21'000 Franken.

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Fahrni ist einer der 20'000 Schweizer Anleger , die am «schwarzen Montag» vor zehn Jahren vier Milliarden Franken mit Lehman-Papieren verloren. Aus den Papieren in Schweizer Kundendepots wurde Konkursmasse. Produkte, beworben mit «100% Kapitalschutz», waren über Nacht wertlos geworden.

Klare Forderungen

Der Lehman-Konkurs am 15. September 2008 markiert den Beginn der globalen Finanzkrise. Sechs Tage später fand in Bern die erste Geheimsitzung zur UBS-Rettung statt, Finanzminister Hans-Rudolf Merz erlitt in seinem Haus einen Herzstillstand, Bundespräsident Couchepin brach seine Reise nach New York ab, um unter der Führung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Kollaps des Schweizer Finanzplatzes abzuwenden. 

Die Bankmanager gaben sich in den Folgejahren bescheidener, die Nationalbank wurde mächtiger, und die Finanzmarktaufsicht (Finma) forderte schärfere Gesetze. Die Vorschriften zum Schutz der Anleger seien «völlig wirkungslos» geblieben, schrieb die Behörde 2010 im Bericht zur Lehman-Pleite.

Anleger Fahrni schrieb geharnischte Mails an seine Hausbank NAB, eine Tochtergesellschaft der Credit Suisse (CS). Seine Kundenberaterin hatte ihm das Lehman-Produkt noch im Juni 2008 als sichere Anlage Anlegerschutz Wo ist mein Geld sicher? für sein Pensionskassengeld empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt, nur drei Monate vor dem Konkurs, hatten andere Banken das Produkt bereits aus dem Sortiment genommen. Die CS verkaufte die Papiere hingegen munter weiter, wie die Finma in einem internen Bericht später kritisierte. Am Konkurstag hatten rund 10'000 CS-Kunden die Pleite-Papiere im Depot, bei der UBS waren es halb so viele.
 

4 Milliarden Franken verloren Schweizer Anleger allein mit Lehman-Papieren. 


«Als mich die Bank anrief, glaubte ich erst, Lehman betreffe mich gar nicht», erzählt Heinz Fahrni. Dass sein «kapitalgeschütztes» Produkt «NAB Gesundheitsbasket» eigentlich ein Darlehen an eine amerikanische Investmentbank in Finanznöten war, hatte ihm niemand gesagt. Der Name Lehman stand nur im Kleingedruckten. Für Fahrni war klar, dass die NAB ihre Aufklärungs- und Beratungspflicht verletzt hatte. Er klagte – und verlor. Vom Gericht erhielt er eine Rechnung von CHF 25'479.35. Dazu kamen die Kosten für den Anwalt. 

Die Neue Aargauer Bank anerkennt bis heute keinen Fehler. Die Rückkaufsangebote an die Kunden seien nicht zu tief gewesen, sagt ein Sprecher. Die NAB sei wie alle Akteure damals davon ausgegangen, dass die Konkursdividende viel tiefer ausfallen würde.

Auch der Mutterkonzern Credit Suisse gab nie Fehler zu. Unter dem Druck von Öffentlichkeit und Anwälten machte die CS nur knapp 4000 Kunden ein Rückkaufsangebot. Die Geschädigten hätten «zwischen 50 und 70 Prozent» des verlorenen Geldes zurückerhalten, sagt ein Sprecher. Wie viel ausbezahlt wurde, will die CS nicht sagen. Der Vorwurf, die Kulanzangebote seien zu tief gewesen, bleibt unkommentiert.

Konkurs noch nicht fertig abgewickelt

Der Zürcher CS-Kunde Michael Schmid fühlt sich verschaukelt. «Es ist offensichtlich, dass viele Kunden ihre Lehman-Produkte der Credit Suisse weit unter Wert abtraten.» Schmid wünscht sich, er hätte sein Papier behalten. «Dann wäre ich besser gefahren.» Schmid verlor 100'000 Franken, die CS bezahlte ihm 50'000 Franken, davon gingen 5000 Franken an den Anwalt. Hätte Schmid das Papier behalten, hätte er 58'000 Franken aus der Konkursmasse zurückerhalten – 13'000 Franken mehr.

Das ist nicht alles: Der New Yorker Liquidator hat den Milliardenkonkurs der viertgrössten Investmentbank der Welt noch nicht fertig abgewickelt. Noch immer erhalten Geschädigte wie Fahrni halbjährlich Konkursdividenden. Allein diesen April zahlte der Liquidator 2,6 Milliarden Dollar aus. Im Oktober folgt die nächste Tranche.
 

Heinz Fahrni hat für sein Lehman-Papier kurz vor der Pleite 51000 Franken bezahlt. Inzwischen hat er fast 60 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten – statt 24 Prozent, wie von der Bank angeboten.


«In den USA sind die Banken für ihr Verhalten drangekommen. In der Schweiz nicht. Die Politik und die Aufsichtsbehörden haben versagt», ärgert sich Schmid. Die Finma stellte ihre Untersuchung gegen die Credit Suisse tatsächlich bald ein. Der Bundesrat zimmerte zwar ein scharfes Finanzdienstleistungsgesetz Finanzdienstleistungsgesetz Die gedemütigten Anleger , das Parlament zog ihm aber diesen Sommer die Zähne.

«Die Finanzbranche schaffte es, viele ihrer Wünsche ins Gesetz zu drücken», sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. Sie kämpft als Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz für mehr Anlegerrechte. Das neue Gesetz, das ab 2020 gilt, habe zwar einige Vorteile, schütze die Anleger aber ungenügend. «Wer sich gegen eine Bank wehren will, muss weiterhin vermögend sein», kritisiert sie. «Schweizer Grossbanken mit Niederlassungen in der EU gewähren europäischen Sparern mehr Kundenschutz als den Schweizern», fasst Birrer-Heimo zusammen. Das Gesetz zwingt sie dazu.

Schlechter als in der EU

Tatsächlich lobbyierten die Banken während des Gesetzgebungsprozesses so stark, dass der «Tages-Anzeiger» Finanzminister Ueli Maurer als «Briefträger der Bankiers» bezeichnete. Die Berner Rechtsprofessorin Susan Emmenegger sagt, «das Finanzdienstleistungsgesetz bleibt klar hinter den Regeln der EU zurück».

So sind etwa Retrozessionen weiterhin erlaubt, also Provisionen an die Bankberater für die Empfehlung eines bestimmten Produkts. Obwohl die EU diese verboten hat, da sie den Beratern falsche Anreize geben. Auch müssen die Kundenberater in der Schweiz nicht prüfen, ob ein Einzelkunde das empfohlene Produkt versteht und ob es zu seiner finanziellen Situation passt. Und die Finma kann nicht kontrollieren, ob die Banken «im bestmöglichen Interesse der Kunden» handeln. 

Dennoch seien die Privatkunden ab 2020 besser geschützt, sagt Bankrechtsspezialistin Emmenegger. Produkte ausländischer Herausgeber müssten neu höhere Anforderungen erfüllen, ebenso die Produktbeschriebe.

Die Finma will das neue Gesetz nicht kommentieren. Die Aufsichtsbehörde ist vorsichtig geworden, seit bürgerliche Politiker ihre Macht beschneiden wollen. Zehn Jahre nach der Finanzkrise hat der Wind in Bern gedreht. Die Mehrheit des Nationalrats will der Finma Kompetenzen entziehen. Der Bundesrat versucht, das zu verhindern. Das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» schrieb jüngst, nur etwas könne den Druck auf die Aufsichtsbehörde lindern: «eine neue Finanzkrise». 

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