Die Bank ist korrekt vorgegangen. Denn sie ist verpflichtet, Sie zu identifizieren. Das ist kein Misstrauen Ihnen gegenüber.
Die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht wurden verschärft. Dadurch sollen die Banken Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verhindern.
Bei Kassageschäften – also wenn man am Schalter eine Transaktion vornimmt, wie zum Beispiel Währungen wechseln, Goldmünzen kaufen oder eben alte Banknoten umtauschen – gilt seit Anfang 2020 ein Schwellenwert von 15’000 Franken, ab dem Kundinnen und Kunden identifiziert werden müssen. Davor lag die Grenze bei 25’000 Franken. Das erklärt wahrscheinlich, warum Sie in der Vergangenheit keinen Ausweis zeigen mussten.
Ein Tipp für die Zukunft: Wenn Sie solche Geschäfte noch bei Ihrer Hausbank erledigen können, entfällt die Pflicht zur Identifizierung, da man dort Ihre Angaben schon hat.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 19. Juni 2020 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.
Wo kann ich alte Banknoten umtauschen?
In Schweizer Geschäften ist es seit 30. April 2021 nicht mehr möglich, mit alten Banknoten der 8. Serie in Geschäften zu zahlen. Alte Banknoten können jedoch zeitlich unbeschränkt bei den Kassenstellen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bern und Zürich sowie bei den SNB-Agenturen umgetauscht werden (Adressen siehe SNB-Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten, Download PDF). Ihren Wert verlieren alte Banknoten daher nicht.
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