Warum habe ich den Termin mit meiner Freundin vergessen? Wie erkläre ich meinem Chef, weshalb ich wieder zu spät bin? Und warum habe ich gestern meine Airpods verloren? Die Antwort auf solche Fragen ist für immer mehr Menschen: ADHS.

Die Diagnosen nehmen zu. Oft verschreiben Psychiater im Rahmen einer Therapie Medikamente. Damit die Krankenkasse diese für Erwachsene bezahlt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:

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  1. Die Medikamente behandeln ausschliesslich ADHS.
  2. Die Diagnose stellt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie.
  3. Die Mittel sind Teil einer Gesamttheorie.
  4. ADHS-Symptome lassen sich rückblickend bereits in der Kindheit belegen.

Um diese Bedingungen bei einer ersten Verschreibung zu prüfen, schicken die meisten Versicherer den Psychiatern zusätzlich einen detaillierten Fragebogen. Wenn alle Informationen vorliegen und alle Bedingungen erfüllt sind, wird das Medikament vergütet.

Medien mussten zuerst intervenieren

Einem Psychiater aus Zürich fiel auf, dass die CSS die Kostengutsprache für die ADHS-Medikamente seiner Patientinnen und Patienten mehrfach ablehnte, wie er gegenüber «SRF Espresso» berichtet. Insgesamt intervenierte er 2025 bei der CSS in neun Fällen. Die CSS hatte ihm vorgängig keinen Fragebogen geschickt. Eine Antwort auf seine Beschwerde bei der Krankenkasse blieb aus.

Erst als sich die Redaktion von «SRF Espresso» einschaltet, meldet sich die Versicherung zu Wort. Die CSS schreibt, sie wolle das Gespräch mit dem Psychiater suchen und mit ihm das künftige Vorgehen klären. In ihrer Stellungnahme räumte die Kasse gegenüber SRF ein: «Wir haben unseren Prüfprozess zur Kostenübernahme von ADHS-Medikamenten als verbesserungswürdig erkannt und arbeiten bereits an einer Überarbeitung.»

Die CSS ist kein Einzelfall. Auch die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) berichtet von regelmässigen Klagen über abgelehnte Kostenübernahmen. Der Beobachter dokumentierte letztes Jahr einen ähnlichen Fall bei der Concordia. Eine junge Frau blieb auf Kosten von 900 Franken für das ADHS-Medikament sitzen und erhielt trotz mehrmaliger Nachfrage keine Begründung für die Ablehnung. Erst als sich der Beobachter einschaltete, zahlte die Concordia das Geld plötzlich zurück.

Tipps: Was tun, wenn die Krankenkasse eine Behandlung nicht zahlen will?
  • Verlangen Sie eine Erklärung: Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Entscheid zu begründen. Am besten verlangen Sie eine schriftliche Begründung per E-Mail oder Brief.
  • Verfügung verlangen: Wenn die schriftliche Begründung Sie nicht überzeugt, sollten Sie eine Verfügung verlangen. Sie muss per Post zugestellt werden und informiert Sie über die Rechtsmittel, die Sie ergreifen können. Zudem enthält sie eine Frist (in der Regel 30 Tage), innerhalb deren Sie den Entscheid anfechten können.
  • Weitere Informationen, wie Sie vorgehen können, wenn Sie Einsprache gegen eine Entscheidung erheben, finden Sie in diesem Artikel.
  • Wenn Ihnen das nicht weiterhilft, können Sie sich als Abonnent oder Abonnentin gratis ans Beratungszentrum des Beobachters wenden. Wenn Sie kein Abo haben, hilft Ihnen jederzeit unser Chatbot.