Darum können Sie unliebsame Verwandte nicht einfach enterben
Wer Erben den Pflichtteil entziehen will, braucht mehr als nur Wut im Bauch. Das Gesetz stellt hohe Hürden auf. Der Beobachter erklärt, wann man andere enterben kann.
Veröffentlicht am 11. März 2026 - 09:01 Uhr

Aus Rache jemanden zu enterben, wird als Grund wohl nicht reichen.
Der letzte Wille ist nicht völlig frei. Zwar kann jedermann seine Erben in seinem Testament frei wählen. Doch das Gesetz setzt der Verfügungsfähigkeit und den Begünstigungsmöglichkeiten Schranken.
Nahe Angehörige haben Anspruch auf einen bestimmten Teil der Erbschaft, den sogenannten Pflichtteil. Dazu zählen der Ehepartner, die Ehepartnerin, eingetragene Partner und Partnerinnen sowie die Nachkommen.
Nicht mehr pflichtteilsgeschützt sind die Eltern seit Anfang 2023. Und entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung besitzen die Geschwister bereits seit 1988 kein Pflichtteilsrecht mehr.
Der Pflichtteil kann nur geschmälert oder ganz entzogen werden, wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt (siehe Box unten). Er muss im Testament ausdrücklich angegeben sein.
Was ist ein Enterbungsgrund?
Doch wann stellt ein widerstrebendes Verhalten bereits einen zureichenden Enterbungsgrund dar? Die Antwort ist nicht immer einfach.
Wenn die enterbte Person das Testament anfechtet, muss das Gericht entscheiden. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände an. Im Vordergrund stehen schwere Straftaten oder die Verletzung von familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen oder dessen anderen Angehörigen. Ein bloss «unmoralisches» oder nicht wunschgemässes Verhalten genügt nicht; es muss schwerwiegend, rechtswidrig und schuldhaft sein.
Kann man Geschwister enterben?
Was ist kein Enterbungsgrund?
Wer also gegen den Willen der Eltern heiratet, auswandert, aus der Kirche austritt oder das Studium abbricht, muss sich eine Kürzung des Pflichtteils nicht gefallen lassen.
Auch abgebrochene Beziehungen, ein Leben auf Pump, die Zugehörigkeit zu einer Sekte oder eine Suchtkrankheit genügen für sich allein nicht.
Wie das Gericht entscheidet
Geschützt wurde vor Gericht hingegen die Enterbung einer Tochter, die grundlos Ehemann und Kinder verliess, um mit einem neuen Partner zusammenzuleben. Leer ging auch ein Sohn aus, der gegen seinen Vater eine unbegründete Strafklage erhob, sowie Kinder, die sich bei der Verteilung der grossväterlichen Erbschaft betrügerisch verhalten hatten.
Unter Ehegatten kommen vor allem ein nie verziehener Ehebruch, schwere Misshandlungen oder die schuldhafte Vernachlässigung von Unterhalts- und Beistandspflichten als Enterbungsgründe in Betracht. Im Wandel der Zeit ändern sich gesellschaftliche Werte immer wieder. Deshalb kann ein Verhalten, das früher eine Enterbung rechtfertigte, heute von den Gerichten auch anders bewertet werden.
Bei einer Enterbung ist der Streit vorprogrammiert
Wer mit dem Erbausschluss einen allerletzten Denkzettel austeilen will, muss eines bedenken: Er riskiert damit, dass die übrigen Erben vom Enterbten in unschöne Auseinandersetzungen oder gar in einen Prozess verwickelt werden können.
Der Enterbungsgrund sollte deshalb möglichst detailliert dargelegt werden (siehe Box «So ist ein Testament gültig»). Allfällige Beweismittel sind aufzuführen oder dem letzten Willen beizulegen.
So ist ein Testament gültig
Das sagt das Gesetz zu den Enterbungsgründen
Die sogenannte Strafenterbung nach Artikel 477 Zivilgesetzbuch besagt: Der Erblasser ist befugt, durch Verfügung von Todes wegen einem Erben den Pflichtteil zu entziehen:
- Wenn der Erbe gegen den Erblasser oder gegen eine diesem nahe verbundene Person ein schweres Verbrechen begangen hat;
- Wenn er gegenüber dem Erblasser oder einem von dessen Angehörigen die ihm obliegenden familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat.
Die sogenannte Präventiventerbung nach Artikel 480 Zivilgesetzbuch:
Bestehen gegen einen Nachkommen des Erblassers Verlustscheine, so kann ihm der Erblasser die Hälfte seines Pflichtteils entziehen, wenn er diese den vorhandenen und später geborenen Kindern desselben zuwendet. Diese Enterbung fällt jedoch auf Begehren des Enterbten dahin, wenn bei der Eröffnung des Erbganges Verlustscheine nicht mehr bestehen oder wenn deren Gesamtbetrag einen Viertel des Erbteils nicht übersteigt.
Die Enterbung von Eheleuten und eingetragenen Paaren bei Scheidung nach Artikel 472 Zivilgesetzbuch:
Seit 1.1.2023 verlieren Eheleute sowie eingetragene Partnerinnen und Partner ihren Pflichtteil, sobald das Scheidungsverfahren beim Gericht hängig ist.







