Nein. Begünstigungen aus Ehe- und Erbverträgen fallen seit 1. Januar 2023 bereits weg, wenn das Scheidungsverfahren hängig ist. Ausser man hat im Vertrag explizit geschrieben, dass er auch während oder nach der Scheidung noch gelten soll.
Falls Sie Ihrer Ex-Frau trotzdem noch etwas vererben wollen, müssen Sie das in einem Testament oder in einem neuen Erbvertrag regeln. Da Sie aber nicht mehr verheiratet sind, fallen in den meisten Kantonen happige Erbschaftssteuern an.
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