Nein, verhindern kann sie es nicht. Aber nach Ihrem Tod kann sie die Schenkung herabsetzen lassen. Denn als Tochter hat sie Anspruch auf einen Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Weil Sie keine anderen gesetzlichen Erben hinterlassen, ist das die Hälfte des ganzen Nachlasses.

Wenn Sie jetzt Ihr ganzes Vermögen verschenken, könnte alles weg sein, wenn Sie sterben.

Buchtipp
Testament, Erbschaft
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Aber die Tochter kann nach Ihrem Tod jede Schenkung anfechten, die Sie in den letzten fünf Jahren gemacht haben. Und falls die Schenkung nur erfolgt ist, um die gesetzliche Verfügungsbeschränkung zu umgehen – also eben den Pflichtteil –, gilt nicht einmal diese Fünfjahresfrist.

Aber: Sie können Ihre Lebenspartnerin heiraten, dann erbt Ihre Tochter weniger. Die Ehefrau wird zur gesetzlichen Erbin, und der Pflichtteil der Tochter betrüge nur noch ein Viertel.

Oder Sie schliessen mit der Tochter einen Erbverzichtsvertrag. Dafür ist üblicherweise eine Entschädigung geschuldet. Aber vielleicht ist Ihre Tochter ja bereit, für einen gewissen Betrag jetzt auf ihren späteren Erbanspruch zu verzichten.

Ein runder Kuchen, der so aussieht wie eine Geldmünze, ist angeschnitten und ein Stück wird mit einem Tortenheber herausgenommen, daneben befindet sich ein Taschenrechner. Das Schweizer Erbrecht bestimmt, wer wie viel erbt und welche Personen mit einem Pflichtteil geschützt sind. Erfahren Sie im Erbrechner des Beobachters, wie hoch die Erbquote in Ihrem Fall ist.
Berechnen Sie Ihr Erbe
Wie lässt sich das Erbe verteilen? Welche Personen haben einen Pflichtteil? Mit dem kostenlosen Tool des Beobachters ermitteln Sie die Erbanteile.
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