Ja, sofern Sie Ihre jetzige Frau als «Vorerbin» und Ihre Kinder aus der früheren Ehe als «Nacherben» einsetzen. Dann zahlen Ihre Kinder in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer, wenn sie das Haus dereinst erhalten. Ansonsten würde eine happige Steuer fällig, weil zwischen Ihrer jetzigen Frau und Ihren Kindern kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Vergewissern Sie sich darüber aber vorher beim zuständigen Steueramt.

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Das Einsetzen von Vor- und Nacherben ist allerdings nicht ganz banal; der Beobachter empfiehlt, eine Fachperson beizuziehen. Das Vorgehen darf keine erbrechtlichen Pflichtteile verletzen. Weil sowohl die Vorerbin wie die Nacherben ganz oder teilweise auf ihre Pflichtteile verzichten müssen, sollten Sie dies in einem Erbvertrag festhalten.

Ein runder Kuchen, der so aussieht wie eine Geldmünze, ist angeschnitten und ein Stück wird mit einem Tortenheber herausgenommen, daneben befindet sich ein Taschenrechner. Das Schweizer Erbrecht bestimmt, wer wie viel erbt und welche Personen mit einem Pflichtteil geschützt sind. Erfahren Sie im Erbrechner des Beobachters, wie hoch die Erbquote in Ihrem Fall ist.
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Wie lässt sich das Erbe verteilen? Welche Personen haben einen Pflichtteil? Mit dem kostenlosen Tool des Beobachters ermitteln Sie die Erbanteile.

Die Vorerbin hat die Pflicht, die Erbschaft zu erhalten. Bei ihrem Tod geht diese automatisch ins Eigentum der Nacherben. Zu deren Schutz wird jeweils von Amts wegen ein Inventar aufgenommen. Bei Liegenschaften wird diese Auslieferungspflicht meistens sogar im Grundbuch eingetragen, was das Haus faktisch unverkäuflich macht.

Nur wenn Sie die Vorerbin ausdrücklich von der Auslieferungspflicht befreien, darf sie das Vorerbe auch verbrauchen, normalerweise darf sie es nur verwalten und die Erträge daraus behalten. Es ist ausserdem nicht möglich, das Vorerbe an eine andere Person als die Nacherben zu vererben.

Trotz diesen Einschränkungen ist die Einsetzung von Vor- und Nacherben eine gute Absicherung für Patchworkfamilien und Paare, die Kinder aus früheren Beziehungen haben. Ihre jetzige Frau ist finanziell abgesichert, wenn Sie zuerst sterben. Wenn sie später ebenfalls stirbt, bleibt der Nachlass aber dennoch in Ihrer Familie.

Eine Familie mit zwei Kindern ist in einem Bilderrahmen vor einem rot-grünen Hintergrund dargestellt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Familien- und Erbrecht. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung zum Erbrecht
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