Wie kann ich meinen Kindern aus erster Ehe das Haus vermachen?
Meine jetzige Ehe ist kinderlos. Ich möchte, dass mein Haus an meine Kinder aus erster Ehe geht – nach dem Tod meiner jetzigen Frau. Geht das?

Veröffentlicht am 15. Juli 2026 - 15:01 Uhr

Kinder aus einer früheren Ehe erbrechtlich zu begünstigen, ist möglich, aber nicht ganz simpel vom Vorgehen her.
Ja, sofern Sie Ihre jetzige Frau als «Vorerbin» und Ihre Kinder aus der früheren Ehe als «Nacherben» einsetzen. Dann zahlen Ihre Kinder in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer, wenn sie das Haus dereinst erhalten. Ansonsten würde eine happige Steuer fällig, weil zwischen Ihrer jetzigen Frau und Ihren Kindern kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Vergewissern Sie sich darüber aber vorher beim zuständigen Steueramt.
Das Einsetzen von Vor- und Nacherben ist allerdings nicht ganz banal; der Beobachter empfiehlt, eine Fachperson beizuziehen. Das Vorgehen darf keine erbrechtlichen Pflichtteile verletzen. Weil sowohl die Vorerbin wie die Nacherben ganz oder teilweise auf ihre Pflichtteile verzichten müssen, sollten Sie dies in einem Erbvertrag festhalten.
Die Vorerbin hat die Pflicht, die Erbschaft zu erhalten. Bei ihrem Tod geht diese automatisch ins Eigentum der Nacherben. Zu deren Schutz wird jeweils von Amts wegen ein Inventar aufgenommen. Bei Liegenschaften wird diese Auslieferungspflicht meistens sogar im Grundbuch eingetragen, was das Haus faktisch unverkäuflich macht.
Nur wenn Sie die Vorerbin ausdrücklich von der Auslieferungspflicht befreien, darf sie das Vorerbe auch verbrauchen, normalerweise darf sie es nur verwalten und die Erträge daraus behalten. Es ist ausserdem nicht möglich, das Vorerbe an eine andere Person als die Nacherben zu vererben.
Trotz diesen Einschränkungen ist die Einsetzung von Vor- und Nacherben eine gute Absicherung für Patchworkfamilien und Paare, die Kinder aus früheren Beziehungen haben. Ihre jetzige Frau ist finanziell abgesichert, wenn Sie zuerst sterben. Wenn sie später ebenfalls stirbt, bleibt der Nachlass aber dennoch in Ihrer Familie.






